Hallo,

Folgendes Problem: Unser Grundstück wurde noch zu DDR zeiten gekauft und weil sich die vorbesitzer auf für sie jeweils vorteilhaftere Grundstücksgrenzen geeinigt haben, haben wir diese abgemachten Grenzen beibehalten. das Grundstück neben uns stand dann lange zeit leer und vor wenigen Jahren kaufte es jemand als Garten-Grundstück, der ist dann aufgrund der kataster Unterlagen auf die idee gekommen die originalen Grenzen , von vor der Abmachung wiederherstellen und beginnt munter damit entlang der grenze alles platt zu machen (in dem Bereich nur ein paar Bäume und Gebüsch vom nahezu ungenutzen teil des Grundstücks). Das ist nicht sehr schlimm, nur nervig. Das problem ist unser Vorgarten, der quer durch den gartenteich mit samt gepflasterter pavillon Ecke wegfallen würde und da hört der Spaß auf, was sagt da die rechtslage, wenn es hart auf hart kommt? Wenns nach mir geht soll es so bleiben wie es ist.