Hallo!

Wir sind seit zehn Jahren Eigentümer eines großen Baugrundstücks in Ortsrandlage eines kleinen Bauerndorfs. Das Grundstück grenzt an einen öffentlichen Weg (Feldweg), dieser wird von einem benachbarten Landwirt als zweite Zufahrt zu seinem Hof genutzt. Die Vorbesitzer unseres Grundstücks haben vor vielen Jahren an diese Grundstücksgrenze fünf Birken gepflanzt, die mittlerweile eine stattliche Größe erreicht hatten. Vor einigen Tagen mussten wir feststellen dass der benachbarte Landwirt unsere Birken ohne unser Einverständnis in unserer Abwesenheit gefällt hat. Auf Nachfrage erklärte er dass ihn die Bäume bei der Durchfahrt gestört hätten (was Blödsinn ist) und da sie auf Gemeindegrund gestanden hätten hat er von der Gemeinde die mündliche Erlaubnis eingeholt die Bäume zu fällen. Inzwischen wurden vom Vermessungsamt die Grenzsteine ausgegraben und überprüft. und siehe da, die Birken standen doch tatsächlich direkt auf der Grundstücksgrenze, also zur Hälfte auf unserem Grund, zur Hälfte auf Öffentlichem. Nun sind wir der Meinung dass die Bäume unrechtmäßig gefällt wurden. Wer hat nun recht?