Eckdaten: Unser Erbbaugrundstück liegt am Ende einer Stichstrasse. Vor uns zwei Einfamilienhäuser. Straßenlänge ca. 45 m, Breite ca. 3 m. Einfriedung der Grundstücke: Haus rechte Seite komplette Straßenlänge Mauer 1,25 m hoch. Haus linke Seite zuerst Mauer 15 m lang und 1 m hoch, Rest Holzzaun, 1,80 m. Die Feuerwehr war vor Ort, kann nicht zu uns gelangen. Die Gemeinde sagt, als Rettungsweg würde die 45 m entfernte Straße ausreichen. Unser Haus liegt 48 m, unsere Garage 68 m von der nächsten Straße entfernt. Habe Bauamt, Landkreis, Gemeinde, Bürgermeister auf die DIN 14090 und DVNBauO hingewiesen, sie sagen, die Feuerwehr habe das damals so bewilligt. Ortstermin mit Bürgermeister, dieser wollte den Nachbarn etwas Fläche wieder abkaufen, um die Straße zu verbreitern, wurde von denen aber abgelehnt. An welche unparteiische Behörde kann ich mich wenden? Habe hier das Gefühl - wohnen auf dem Land, kleine Gemeinde, Bürgermeister hat überall Einfluss - eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.