Ist es verboten, in einer Einbahnstraße rückwärts seitlich einzuparken?

Also es geht um folgende Situation: Ich war in Darmstadt (spielt das eine Rolle? Ich weiß es nicht...) und parke mein Auto in einer Einbahnstraße seitlich am rechten Rand auf markierten Parkplätzen in Fahrtrichtung. Sollte ja eigentlich kein Problem sein oder?

Allerdings kam, nachdem ich eingeparkt habe und gerade ausgestiegen bin, eine Parkscheinkontrolleurin auf mich zu und sagt zu mir ungefähr folgendes:

"Sie haben wohl noch nicht lange ihren Führerschein..."

Ich bin achtzehn Jahre alt und habe ihn seit Juli diesen Jahres, also noch nicht lange.

Daraufhin sagte sie:

"Wie sie wissen sollten, ist es in Einbahnstraßen nicht erlaubt entgegen der Fahrtrichtung zu fahren."

Dann habe ich gesagt, dass ich ja nur einparken wollte und hinter mir kein Auto war oder irgendjemand durch mein Einparken verhindert wurde. Ich bin auch nur soweit zurück gefahren wie zum Einparken nötig, also ich bin jetzt nicht 15 Meter zurück gefahren um in eine andere Parklücke zu kommen o.Ä.. Außerdem meinte sie am Ende, dass sie "nochmal ein Auge zudrücken würde"... Deshalb denke ich nicht dass es für mich irgendwelche Folgen hat oder sie das an die zuständige Stelle weitergegeben hat, aber mich würde trotzdem interessieren ob an ihrer Aussage was dran ist oder ob sie das nur aus "Langeweile" gemacht hat?

Ich hänge nochmal ein Bild an von dem ungefähren Standort und eine "kleine Skizze" (ich entschuldige mich jetzt schon für meine Zeichenkünste). Das weiße Rechteck soll mein Auto vor dem Einparken darstellen, der Pfeil ist der Weg den ich rückwärts in die Parklücke zurück gelegt habe und das rote Rechteck ist dann die Parkposition meines Autos.

Schönen Abend und Danke schonmal für die Antworten!

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