Fußballtor am Nachbarsgrundstück
Hallo, Unsere Nachbarn haben seit Anfang 2015 einen Garten direkt an unserem, es sind früher schon extrem viele Bälle in unseren Garten geflogen und haben meine Mutter (78) schon mehrfach ab geschossen genauso auch unsere zwei Hunde (Malinois 5J., Wolfshund 6 Monate), Die Hunde haben mittlerweile Angst im Garten und wollen nicht mehr alleine raus. Wir haben schon Holzpanelen aufgestellt für ein bischen Privatsphäre. Jetzt allerdings haben unsere Nachbarn zwei Fußballtore auf gebaut direkt an unserem Gartenzaun, keine 50cm von unsrem Hundezwinger entfernt und direkt ans Grundstück anschließend, obwohl Sie mehr als genug Platz haben (ca.250 qm). Wir haben Angst wenn wir nicht zuhause sind und die Hunde im Zwinger panik bekommen weil der Zwinger andauernt abgeschossen wird. Heute haben sie mehrfach unser Dach abgeschossen. Wir werden jetzt, sollte ein Ball bei uns im Garten landen, den Hunden zum spielen liegen lassen.
Würde mich über Antworten freuen:)
3 Antworten
vielleicht erstmal versuchen in ruhe mit den eltern reden das das so nicht weitergeht
ok das mit dem Gewächshaus dürfe sogar unter Sachbeschädigung fallen das sollte den Eltern nicht egal sei
Mit den Eltern hat man so oft gesprochen, da die Nachbars Kinder unser Gewächshaus Kaputt geschossen haben, denen ist das egal Hauptsache die Kinder sind mal aus dem Haus.
Wir werden jetzt, sollte ein Ball bei uns im Garten landen, den Hunden zum spielen liegen lassen.
und könnt Euch dann an einer eventuellen Sachbeschädigungsanzeige bei der Polizei erfreuen.
"Wenn ein Fußball im Garten des Nachbarn landet, so ändern sich dadurch nicht die Eigentumsverhältnisse. Das bedeutet, dass der Ball weiterhin im Eigentum des Spielers verbleibt und nicht etwa in das Eigentum des Nachbarn übergeht. Dennoch darf der Spieler nicht einfach in den Garten des Nachbarn gehen, um den Ball zurückzuholen. Er muss vielmehr um Herausgabe bitten. Diesem Herausgabeverlangen muss der Nachbar auch nachkommen. Er darf also nicht die Herausgabe des Balls verweigern. Ebenso darf er nicht generell das Fußballspielen im benachbarten Garten verbieten. Ein solcher Unterlassungsanspruch steht ihm nicht zu (vgl. Landgericht München II, Urteil vom 03.11.2003, Az. 5 O 5454/03). Anders kann jedoch der Fall zu beurteilen sein, wenn das Herüberfliegen des Balls häufig geschieht.
Eventuell könnte in dieser Sache eine Schiedsstelle durch beide Parteien aufgesucht werden. Das geht aber nur, wenn beide Parteien damit einverstanden sind.
Danke für den Link, der letzte Absatz ist wirklich interesant für uns ein Auffangnetz würde ja schon genügen oder ein umstellen der Tore aber mit unseren Nachbarn lässt sich nicht gut reden.
ich habe auch nur das Urteil vom Amtsgericht Trier angesprochen!
Wobei, wenn man die Frage aufmerksam liest, beim Fragesteller nicht mehr von versehentlich ausgehen kann?
Danke für den Link, ein Auffangnetz würde ja schon genügen oder ein umstellen der Tore aber mit unseren Nachbarn lässt sich nicht gut reden.
Wir denken dass es beabsichtig ist das die Tore so gestellt wurden dass die Bälle in unseren Garten oder auf den Hundezwinger fliegen. Wobei es keinen ersichtlichen Grund gab.
Sofern Reden da keine Abhilfe bringt, können Sie auf Unterlassung der Störung klagen. Notieren Sie dazu vorher genau über einen angemessenen Zeitraum Dauer und Art der Störungen und evtl. Zeugen (auch Familienangehörige). Fertigen Sie Fotos von den Bällen, die auf Ihrem Grundstück landen und halten sie auch evtl. Beschädigungen von Dachziegeln auf Fotos fest. Solche Beweise und Zeugen helfen Ihnen vor Gericht, Ihren Unterlassungsanspruch durchzusetzen.
wobei der letzte Absatz des Amtsgericht Trier sehr wohl interessant sein dürfte!