Gartengrundstück mit mehreren Pächtern - wie verfahren?
Hallo Freunde,
meine Frau hat von ihrem kürzlich verstorbenen Vater ein recht großes Gartengrundstück geerbt. Dies ist nun auch notariell per Grundbuch ihr Eigentum.
Das Grundstück wird derzeit von 4 Pächtern genutzt. Zwei davon haben einen Pachtvertrag Ein Weiterer hat eine mündliche kostenfreie Überlassung vor vielen Jahren bekommen, pflegt sein Teil des grundstücks vorbildlich, ist aber nicht an einem Pachtvertrag interessiert... und der Vierte hat es von einem ebenfalls verstorbenen Pächter kostenfrei zur weiteren Nutzung überlassen bekommen (scheinbar auch mündlich).
Nun wollen wir das Ganze rechtlich absichern, es wären also sicher neue Pachtverträge notwendig. Welche Papiere und Abmachungen wären noch notwendig?
Einer der Pächter möchte eine massive Laube nutzen und für sich sanieren und renovieren. Einer der anderen hat auf seinem gepachteten Land ein kleines Blockhaus errichtet, das nicht im Pachtvertrag steht, nur ein Schuppen war damals angegeben.
Wir zahlen derzeit den Strom, die Grundsteuer und die Gebäudeversicherung für die massive Laube. Wir nutzen aber selbst nichts an und auf dem Grundstück. und erhalten pro Jahr derzeit nach den alten Verträgen nur 150 Euro Pacht von allen zusammen. Also ein Minusgeschäft.
Dürfen/Müssen die Pächter ihre Häuschen selbst versichern? Wer kommt für die Stromkosten auf? Wie ist die Rechtslage, wenn dort jemand zu Schaden kommt, der laut eigener Aussage nur eine mündliche Abmachung hat? Wie ist die Rechtslage, wenn der Pächter ein Häuschen gebaut hat und der andere alles selbst saniert an seiner Laube? Wie sind dann die Besitzverhältnisse?
Es ist ein bißchen kompliziert, aber vielleicht weiß jemand Rat?
2 Antworten
Dafür gibt es Rechtsanwälte und in eurem Fall ist es sinnvoll einen zu konsultieren. Klar, preiswert wird es nicht sein, wenn ihr keine Rechtsschutzversicherung besitzt. Jedoch kann es teurer werden, sollte jemand zu schaden kommen, und ihr bzw. deine Frau in Regress genommen werdet.
Wenn die "Pächter" sich weigern einen Pachtvertrag mit euch abzuschließen, nutzen sie die Gärten ohne Rechtsgrundlage und können geräumt werden. Ihr benötigt dazu ein Gerichtsurteil. Alles höchst unerfreulich. Besser wäre, sich im Vorfeld zu einigen.
Zu den Eigentumsverhältnissen an den Gebäuden müssten die Pächter Nachweise erbringen, dass diese ihnen gehören (Kaufvertrag vom Vorpächter oder entsprechnde Rechnungen). Wenn nicht, sind das eure Gebäude, weil fest mit dem Grund und Boden verbunden. Wenn es ihre Gebäude sind, müssen sie diese auch auf ihre Kosten versichern.
Indiz für Fremdeigentum kann ggf. der Grundsteuermeßbetrags- bzw. Einheitswertbescheid sein, wenn Ihr die Grundsteuer für den Grund- und Boden mit fremdem Gebäude zahlt (ergibt sich aus dem Bescheid).
Solange die Lage hinsichtlich der Pacht-/Nutzungsverhältnisse unklar ist, ist es sinnvoll für das Grundstück eine Haftpflichtversicherung abzuschließen (20€/Jahr bis 2.000 m²).
Strom bezahlt der, der einen Vertrag mit dem Stromversorger hat.