Sind ortspolizeiliche Ruhezeiten auch für einen Gewerbebetrieb gültig?

Hi - Vielleicht kennt sich jemand mit Ruhezeiten im Wohngebiet aus? Neben uns ist ein Gewerbebetrieb. Dieser Betrieb besteht bei einem Lieferanten auf tägliche Zustellung um ca. 6 Uhr, manchmal auch früher. Die Ware soll vor Arbeitsbeginn angeliefert sein. Wir wurden heute, wie so oft, geweckt, weil der LKW zuerst mit lautem Rückwärtston (fast 80 DB hat alleine dieser Ton) zum Abladeplatz gefahren ist und dann die Rampe betätigt hat und sehr viele Waren mittels Hubwagen abgeladen wurden. Diese Firma behauptet, sie dürfe bei uns im Wohngebiet ab 6 Uhr Waren zustellen und da dürfe sie so laut wie notwendig sein. Es gibt kein Gewerbegebiet, diese Firma ist nur hier im Wohngebiet, weil ganz früher einmal ein kleiner Gewerbebetrieb in dem Gebäude war. Die jetzige GmbH wurde immer größer. Einige Anrainer sind der Meinung, die Firma wäre legal nie hier her gekommen, auch ein Anwalt hat das einmal gemeint. Von der Gemeinde ist dazu keine Auskunft zu bekommen, der Volksanwalt hätte es versucht. Um ca. 7 Uhr treffen dann die einzelnen Firmenmitarbeiter mit über 10 LKW ein, dann werden die angelieferten Waren sehr laut einzeln, nicht auf der Palette, verräumt, praktisch in die Garage geworfen usw.. und die Mitarbeiterfahrzeuge werden danach ebenfalls beladen. Ich hätte dazu schon einmal bei der BH nachgefragt. Dort wurde mir gesagt, dass es die Lieferanten zu unterlassen haben, den Motor laufen zu lassen. Das konnten wir dann teilweise durchsetzen, teilweise laufen die Motoren bei der Zustellung noch immer. Dann habe ich gefragt, welche Zeiten es für Anrainer gibt, an die sich Lieferanten halten müssten. Antwort: gar keine, es dürfe 24 Stunden zugestellt werden. Weiters wurde mir gesagt, dass es für neuere Betriebe Auflagen gibt, für ältere allerdings nicht. Ich wollte jetzt fragen, wie das mit den ortspolizeilichen Ruhezeiten zu vereinbaren ist, dass wir feste Ruhezeiten vorgeschrieben bekommen haben, ein Betrieb sich anscheinend aber nicht daran zu halten hat? Hier sind unsere Ruhezeiten, ich habe sie von der Gemeindeseite kopiert: "Die Gemeinde weist aufgrund zunehmender Beschwerden darauf hin, dass die Verrichtung lärmerregender Haus- und Gartenarbeiten (vor allem Motorrasenmäher, Motorsägen, Musikwiedergabegeräte über Zimmerlautstärke udgl.) im gesamten Gemeindegebiet verboten ist, in der Zeit zwischen 20.00–08.00 Uhr, und von 12.30–14.00 Uhr, sowie ganztägig an Sonn- und Feiertagen bei Benützung von Rundfunk-, Fernseh- und Tonwiedergabegeräten im Freien darf die Lautstärke dieser Apparate nicht größer sein, als unter dem Begriff »Zimmerlautstärke« allgemein verstanden wird. (Ausgenommen davon sind anmeldepflichtige Veranstaltungen). Alle BürgerInnen werden aufgefordert, diese Ruhezeiten im Interesse eines gedeihlichen Miteinanders einzuhalten." Kann es wirklich so sein, dass ein Gewerbebetrieb im Wohngebiet 24 Stunden beliefert werden darf und wir Anrainer uns selbst aber an die ortspolizeilichen Ruhezeiten zu halten haben? Danke

Polizei, Recht, Betrieb, Gewerbe, Wohngebiet, Ruhezeiten
Betretungsverbot Grundstück

Hi, ich wäre mehr als froh, wenn mir jemand helfen könnte. Ich weiß mir langsam nicht mehr zu helfen. Ich wurde diese Woche von der Polizei angerufen, dass gegen mich eine Anzeige von meiner Nachbarin wegen privater Anstandsverletzung läuft. Sie beschuldigt mich, dass ich sie von meinem Grundstück aus beschimpft habe. Es gibt laut Polizei keine Zeugen. Ich habe inzwischen einen Anwalt eingeschaltet, er versucht das Verfahren zu beenden. So weit so gut. Genau diese Nachbarin stellt mir abwechselnd mit ihrer Mutter eine Zeitung zu. Ich habe dann heute mitbekommen, dass die Nachbarin, die mich angezeigt hat, im Begriff ist mein Grundstück zwecks Zeitungszustellung zu betreten und das wollte ich auf keinen Fall. Ich hätte gestern bereits beim Aboservice angerufen und darum gebeten, dass uns in Zukunft jemand anderer die Zeitung bringt, es geschah aber nichts, ich wurde nicht zurück gerufen. Ich bin dann heute, als die Nachbarin mit der Zeitung auf dem Weg zu uns war, auf den Balkon gegangen und habe ihr gesagt: "Du betrittst unser Grundstück nicht mehr. Hast du das verstanden?" Ich habe es schriftlich auch noch einmal bei der Zeitung selbst erklärt, dass ich um eine andere Zustellung bitte. Und jetzt kommt's: Ich war soeben kurz außer Haus. Da erreichte mich ein aufgeregter Anruf meiner Kinder, dass die Polizei bei mir geläutet hätte. Diese Nachbarin war also wieder bei der Polizei und hat denen wohl davon berichtet, dass ich ihr ein Betretungsverbot erteilt habe. Und jetzt kommt mein Riesenproblem ... Mit dieser Nachbarin hatte ich letztes Jahr bereits Riesenschwierigkeiten. Damals hat sie mich auch angezeigt und sie hat in einem Protokoll eine Verleumdung nach der anderen verfasst. Damals kam eine Polizistin ins Haus und diese Polizistin war vollkommen auf der Seite der Nachbarin und hat noch weitere Lügen ins Protokoll geschrieben. Mein Anwalt riet mir damals alles in Ruhe abzuwarten und nicht zu reagieren, auch keine Gegenanzeige zu erstatten, weil mir angedroht wurde, dass mir auf Grund meines Verhaltens die Fahrtauglichkeit kontrolliert wird und auch das Jugendamt würde informiert usw.. Im Herbst letzten Jahres wurde das alles dann eingestellt und jetzt geht es anscheinend wieder los. Und der Oberhammer heute war dann, dass mich heute genau jene Polizistin aufgesucht hätte, die letztes Jahr diese ganzen Verleumdungen verfasst hat. Sie kam letztes Jahr um 18 Uhr in ziviler Kleidung ins Haus, ich hatte außer meinen Kindern keine Zeugen, sie hat alle meine Aussagen verdreht. Ich nehme sehr stark an, dass sie absichtlich den Fall jetzt selbst wieder übernommen hat, um mich noch einmal in Schwierigkeiten zu bringen. Mein Sohn hat mir auf einem Foto erklärt, dass es diese Polizistin war, die heute geläutet hat. Mein Sohn ist auch Zeuge, dass ich diese Nachbarin heute nicht beleidigt habe und ihr nur ein mündliches Betretungsverbot erteilt habe. Frage: Was soll ich machen und wie soll ich mich vor allem der Polizei gegenüber verhalten? DANKE

Haus, Garten, Polizei, Grundstück
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