Bäume und Komposthaufen nah an Grundstücksgrenze
Liebe Community,
habe im Internet viel recherchiert, jedoch keine direkte Antwort auf meine Problemstellung gefunden.
Hier die Situation: Durch den Neubau zweier Häuser auf einem zuvor als Garten benutzten Grundstück ergeben sich neue (störende) Punkte bei Betrachtung des Nachbargrundstückes. Zum einen befinden sich 3 etwa 15m hohe Nadelbäume (vermtl. Fichten) im Abstand von ca. 50cm zur Grundstücksgrenze auf Nachbars Seite und ebenfalls dort, allerdings direkt an die Grenze anschließend, ein recht großer Komposthaufen (3x1,5m),
Beides hat bislang wenig gestört, da der Garten so gestaltet war, dass es in diesem Bereich nie zu Problemen kam. Nun sollen jedoch Stellplätze, Terrassen und Außenanlagen im genannten Bereich entstehen, sodass mit erheblicher Verschattung, Nadelfall und Geruchsbelästigung zu rechnen ist. Da der Nachbar alle Hebel in Bewegung gesetzt hat, um gegen die Baumaßnahme vorzugehen, möchte ich mich im Vorfeld über meine Rechte informieren. Ihn einfach zu bitten, die genannten Punkte zu ändern, wird vermutlich wenig Aussicht auf Erfolg haben.
Im NachbG NRW finde ich zwar Grenzabstände von 2 - 4m (§41f), jedoch ist mir nicht klar, ob diese sich auf Neupflanzungen beziehen oder auch Altbestand einschließen.
Kann ich den Nachbarn überhaupt verpflichten, die Bäume zu fällen (Kürzen macht wenig Sinn) und den Komposthaufen zu verlegen?
Bitte um eine kleine Beratung in Sachen Nachbarrecht! Vielen Dank!!
8 Antworten
Nein ... also den Nachbarn dazu zwingen dass er die Bäume fällt kannst du keinenfalls machen. Du darfst lediglich die Teile kürzen, die über die Grenze herüberragen.
Schatten oÄ musst du leider in Kauf nehmen, zumal das ja schon immer so ist und nicht erst jetzt. In der neueren Rechtsprechung ist auch der Entzug von Licht oÄ. nicht immer zulässig, aber wie gesagt: das ist doch immer schon so ... dh da wirst du eher wenig Chancen haben.
Gleiches gilt für den Komposthaufen: man spricht von Immissionen die entweder zulässig sind oder nicht. Keinenfalls zulässig sind direkte Zuleitungen (Regenrohr oÄ), grobkörperliche Einwirkungen (fliegende Steine, etc.) und gesundheitsgefährdende Immissionen. Feine Einwirkungen müssen geduldet werden, solange sie das ortsübliche Maß nicht übersteigen.
Das kommt im Ernstfall auf den Richter an, aber um ehrlich zu sein ist der Geruch nach Kompost in einem Garten nach h. A. soweit ich weiß ortsüblich.
Also da müsste schon altes Fleisch oder so verwesen, - dann hätte man bestimmt Spielraum ...
Viel Erfolg!
Die Fichte ist ein Flachwurzler, daher ist es zu erwarten das neben den Ästen sich ein Überhang auf das Nachbargrundstück ergibt auch das Wurzelwerk sich tief ins Nachbargrundstück ausbreitet.
Entsprechend § 910 BGB kann man hier eine Beseitigung verlangen. Zusätzlich stellt das Wurzelwerk eine Beeinträchtigung des Nachbargrund dar, da in diesem Bereich keine Bepflanzung möglich ist. Das wäre eine Beeinträchtigung nach § 1004 BGB
Ein weiterer Punkt wäre die Sicherheit der Gebäude, wenn diese beeinträchtigt sein könnte durch umgeknickten Bäume bei einem Sturm/Orkan -Ereignis. Hier werden i.d.R. mindestens 25 m Abstand von hohen Bäumen verlangt.
Vielen Dank! In erster Linie geht es mir ja auch um eine Einschätzung + Erfolgsaussicht bei möglichem Streit.
Bei altem Baumbestand, keine Chance. Auch der Komposthaufen muss nicht entfernt werden. Er war einfach vorher da. Fraglich ist, ob deine baulichen Anlagen überhaupt so dicht an das Grundstück des Nachbarns grenzen dürfen.
Selbstverständlich sind alle Grenzabstände eingehalten. Wie gesagt handelt es sich ja in erster Linie um die Außenanlagen, sprich Terrassen und Gärten, die von den hohen Bäumen und dem Kompost gestört werden könnten. Vielen Dank aber für die Einschätzung.
Die Bäume standen beim Erwerb der Neubauerei da , für jeden sichtbar !
Das Grundstück wurde nicht neu erworben, sondern lediglich neu bebaut. Es befindet sich länger im Besitz, als das Grundstück des Nachbarn. Jedoch fürchte ich, spielt das ohnehin keine Rolle.
wie es mit den bäumen ist kann ich dir nicht sagen, ich würde aber erst mal in ruhe mit dem nachbarn sprechen statt gleich mit paragraphen um mich zu werfen. dadurch machst du dich nur unbeliebt, auch wenn du gar nicht auf streit aus bist. gleich die ganze änderung des gartens zu verlangen halte ich auch für unklug. geh zum nachbarn hin, stell dich vor (falls ihr euch nicht schon kennt). bitte ihn, erst mal den komposthaufen zu verlegen, da in der nähe eine sitzecke entstehen soll. ich bin sicher das er verständnis hat. mit den bäumen solltest du erst einmal abwarten ob sie wirklich zum problem werden. so oder so mußt du deine terrasse regelmäßig fegen, und im allgemeinen werfen nadelbäume (außer lärchen) nicht so viele nadeln ab das es wirklich stört. sollte es trotzdem zu problemen kommen, kannst du später mit dem nachbarn noch mal in ruhe drüber sprechen.
Wie ich bereits in meiner Frage verdeutlicht hatte, ist ein freundliches Gespräch mit dem Nachbarn, den ich im Übrigen bereits seit 30 Jahren kenne, kaum erfolgsversprechend. Er ist es, der klagt. Es ist meine Natur, die Dinge durch freundliche Gespäche zu regeln und mit Paragrafen werfe ich auch nur ungern (um mich). Ich hatte lediglich auf einen solchen verwiesen, da sich meine Frage im wesentlichen um eben diesen dreht. Vielen Dank für die Einschätzung.