Ich habe ein Grundstück und dahinter der Nachbar mit einem Überfahrts- und Leitungsrecht. Ich möchte jetzt meinen Hof plastern, muss also die Einfahrt mit einem Container sperren für ca. 14 Tage. Ein Durchlaufen ist aber gewährleistet (auch für die Post), aber das Auto kann zu dieser Zeit nicht auf das Grundstück, kann aber vor meinem Haus auf der Grünfläche (Stadt) stehen. Kann sie mir das verbieten trotz vorheriger schriftlicher Ankündigung (ca. drei Wochen her).