Hallo, wir haben ein hinteres Grundstück in Berlin gekauft auf das wir durch ein eingetragenes Geh-Fahr- und Leitungsrecht kommen. Das Bauamt meinte wir müssten nun noch eine Baulast auf diesem Weg eintragen lassen damit zb auch die Feuerwehr diesen Weg befahren könnte. Nun frage ich mich ob dieser Weg durch den Eigentümer des vorderen Grundstücks abgeschlossen sein darf? Wir haben zwar den Schlüssel für dieses Tor aber der Feuerwehr wäre es so ja erschwert zu unserem hinteren Grundstück zu gelangen. Danke schonmal für eure Antworten!