wir sind hauseigentümer und haben eine klärgrube auf dem grundstück wo auch das nachbarhaus mit angeschlossen ist ?

7 Antworten

Solche Sachen sind bei uns (Schweiz) eine im Grundbuchamt eingetragene Dienstbarkeit und können damit auch dort eingesehen werden. Falls eine solche existiert, müsste sie auch in Eurem Kaufvertrag für die Liegenschaft enthalten sein. Falls nicht, müsste die Stelle, die Euren Kaufvertrag als Amtshandlung erstellt und eingetragen hat, darüber Auskunft erteilen können. Falls dieser Anschluss nicht eingetragen ist, erfolgte er möglicherweise widerrechtlich und dann kann man dagegen ziemlich sicher klagen.

Ich würde deshalb mal bei den Gemeindebehörden nachfragen,ob in dieser Beziehung etwas existiert und welche Konsequenzen daraus zu ziehen sind.


Norina1603  09.03.2017, 16:35

Das wird sicher auch hier in Deutschland nicht anders sein!

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Kostet leider ein bischen Aufwand, aber:

- Von der Nachberin schriftlich geben lassen, dass sie die Klärgrube nicht nutzt (immerhin bezahlt sie ja Abwasser)

- Den Zulauf der Nachberin tot legen (der wird ja nach Ihrer Aussage nicht benötigt)

- Nutzungsvertrag mit festen Kosten und Kostenbeteiligung vorbereiten und der Nachberin informativ zur Verfügung stellen, falls sie die Grube doch wieder nutzen möchte


Fidomski 
Beitragsersteller
 08.03.2017, 19:07

sie braucht eine klärgrube wir wohnen in einem dorf wo regelmäßig abgefahren wird.

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Asardec  09.03.2017, 13:07
@Fidomski

Das ist doch der Trick an der Sache.

Wenn sie schriftlich bestätigt, dass sie eure Klärgrube nicht benötigt, könnt ihr den Anschluss kappen. Dann wird sie schon merken, dass sie den Braucht.

Dafür dann der Vertrag in dem alles geregelt ist inkl. natürlich dem wieder Herstellen des Anschlusses.

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Riegln Sie mal den Zufluß vom Nachbargrundstück ab.

Die Nachbarin hat erklärt dass Sie Abwassergebühren an die Stadt entrichtet; folglich fließt der Anbwasser nicht mehr in die ehedem gemeinsame Grube.

Ergibt sich da doch etwas anderes, dann muß über die Freigabe und die Kostenbeteiligung neu verhandelt werden.

Besteht denn da kein Vertrag, der die Kosten- und unterhaltungsfrage regelt?


<angeblich abwasser bezahlt. wobei sie uns dies nicht nachweis>

OK, was macht das für einen Unterschied ? Wenn Sie Abwasser an die Stadt zahlt, dann soll sie sich nicht mehr an den Kosten beteiligen ?

Es wird wohl darauf ankommen, was da irgendwann mal geregelt wurde, denn das Abwasser wird ja nicht urplötzlich in die Grube gelangt sein.

Warum kommt die Frage überhaupt jetzt auf ?


Fidomski 
Beitragsersteller
 08.03.2017, 19:05

wir wohnen im dorf und da wird regelmäßig abgefahren und sie hat kein platz auf ihr grundstück um eine grube zu setzen,

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Marlukan  08.03.2017, 19:09
@Fidomski

Warum kommt die Frage überhaupt jetzt auf ?

Diese Frage bleibt unbeantwortet. Wie war das in der Vergangenheit ? Gibt es eine allg. Regelung bei Euch auf dem Dorf ?

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Fidomski 
Beitragsersteller
 08.03.2017, 19:15
@Marlukan

wir haben das haus vor drei jahren gekauft vorher stand es zwei jahre lehr und da zog die nachberin ein und der hauseigentümer hatte nichts getahn es ist nur ein durchgangsrecht für sie das sie auf ihr grundstück kommt weiter ist garnichts vereinbart worden im kaufvertrag

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Marlukan  08.03.2017, 19:18
@Fidomski

So wie ich es verstehe kann sie sich nicht auf ein Gewohnheitsrecht beziehen. Das muss aber ein Anwalt klären. Einfach "abklemmen" darfst Du sie aber m.E. auch nicht, sonst können da Kosten auf dich zukommen. Sie könnte dann gegen Euch vorgehen.

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Wenn doch euer Dorf keine Kanalisation hat, dann dann müssen ja zwangsläufig die Abwässer der Nachbarin in eine Grube laufen und das kann ja nur eure sein wenn keine 2. Grube da ist.

Ich würde mich an die zuständige Abrechnungsstelle (Wasserwerk) wenden und den Fall schildern, wenn es keine Kanalisation bei euch gibt, dann kann sie ja auch keine Rechnung bekommen haben.