Hallo, mein Mann und ich haben ein Grundstück in NRW gekauft, auf dem nun eine Hinterlandbebauung stattfinden soll. Für die künftige Zufahrtt mussten wir zusätzlich eine Parzelle kaufen und beide Flurstücke miteinander verschmelzen lassen. Unsere zukünftigen Nachbarn nutzen einen Teil dieser Parzelle, als Abstellplatz für Mülltonnen. Dies beeinträchtigt uns bzw. unsere Zufahrt eigentlich nicht, allerdings möchten wir keine fremden Mülltonnen (es handelt sich um 6 Tonnen) auf unserem Grundstück, geschweige denn in unserer Einfahrt stehen haben.

Als wir die Nachbarn darauf hingewiesen haben, dass nun unsere Bauarbeiten beginnen und die Mülltonnen von unserem Grundstück zu entfernen sind, haben diese sich auf das Gewohnheitsrecht berufen. Müssen wir das akzeptieren?

Vielen Dank für Ihre Hilfe!