Im Grundbuch ist ein Grundstück des Herrn BlaBla eingetragen das er von seinem Vater geerbt hat. Im Rahmen einer Grenzvermessung stellt sich heraus, dass dieses Grundstück 20 m^2 weniger hat.

Kann dieser Herr BlaBla Schadensersatz verlangen?

Würde mich über eine Antwort sehr freuen! LG