Hallo, mein Mann und ich haben gerade ein Grundstück gekauft. Der aktueller Stand ist ein unterschriebener Notarvertrag. Nun würde ich gern wissen, ab wann wir auf das Grundstück rauf dürfen, zum einen um einfach mal wieder zu gucken und es auch Freunden/Familie zu zeigen und zum Weiteren, um Rasen zu mähen, einen Abriss vorzunehmen, Hecken zu schneiden usw. Ich habe den Eigentümer gefragt, ob er etwas dagegen hat, wenn wir schonmal raufgehen und er meinte "nein, es gehört ja jetzt Ihnen", aber rein rechtlich stimmt das ja nicht, oder?

Aktuell ist das Tor mit einem Schloß (Schlüssel hat der Makler) gesichert. Zusätzlich haben wir jetzt auch noch ein Schloß befestigt, weil wir nicht wissen, wann der Makler sein Schloß entfert und das GS dann ungesichert wäre.

Und da kommen wir auch schon zur 2. Frage:

Auf dem Grundstück befindet sich ein Bungalow, mit Mobiliar und privaten Gütern des verstorbenen Pächters. Die Erben des Pächters haben das Erbe abgelehnt. Wem gehört nun der Kram in dem Bungalow? Der Eigentümer wohnt nicht in Deutschland und will damit nichts zu tun haben. Wir haben quasi gekauft wie gesehen. Aber gehören tut es und ja auch noch nicht, oder? Nun möchte nämlich der Makler nocmal in das Haus, um sich noch einige Sachen rauszunehmen. Darf der das? Er bat mich unser Schloß noch einmal zu entfernen. Müssen wir das machen?

Eine etwas komplizierte Situation, vielleicht hat ja trotzdem jemand eine Antwort :)