Gebrauchtwagen gekauft, nach 2 Monaten Zylinderkopfdichtung defekt

Hallo,

vor etwa 2,5 Monaten (am 21.06.2012) habe ich bei einem freien Händler ein Mini Cooper (BJ 2002) 99.000km gekauft. Kaufvertrag besteht natürlich mit dem vermerk dass auf Motor und Getriebe 1 Jahr Gewährleitung besteht.

So, nach ca 500 km ist mir das Auto mitten auf der Autobahn stehen geblieben. Alles ereignete sich innerhalb weniger sekunden, Auto fing bei ca tempo 120 km/h zu ruckeln und wurde plötzlich immer langsamer. Ich hatte gerade mal Zeit das Auto noch auf den Standstreifen rollen zu lassen. Dann, ADAC angerufen und die haben das Auto erstaml zu meiner Werkstatt abgeschleppt.

Am nächsten Tag rief ich den Händler an und schilderte mein Fall. Die Mitarbeiter konnten mir aber leider nichts sagen da der Geschäftsführer im Urlaub sei und er in einer Woche erst zurückkäme. "Ok" dachte ich mir "dann warte ich solange". Nach dieser besagten Woche rief ich nochmals an und ich konnte dann endlich mit dem Geschäftsfüher sprechen. Dieser meinte allerdings das sein Mechaninker im Urlaub sei und er sonst keine möglichkeit habe da Auto zu sich abschleppen zu lassen, ich solle mich doch bitte um eine weitere Woche gedulden. Zähneknirschend habe ich dies dann hingenommen.

Nach 2 Wochen wurde das Auto dann endlich zur Werkstatt des Händlers abgeschleppt. Am nächsten Tag rief mich der Mechaniker an und meinte die Zylinderkopfdichtiung sei defekt. Es zu reparieren würde ca 700- 800 Euro kosten. Ich sagte "ok es läuft ja eh über die Garantie" er wiederrum "da wäre ich mir nicht so sicher da die Zylinderkopfdichtung unter Verschleissteil läuft". Ich war natürlich skeptisch und rief umgehend den Händler an. Dieser war bereits informiert und meinte exakt dasselbe wie der Mechaniker "die Zylinderkopfdichtung ist ein Verschleissteil". Und somit müsse er für die Kosten nicht aufkommen. Ich war damit natürlich nicht einverstanden da ich mich im vorfeld informiert hatte. Im verlauf des Gespräches kam der Händler mir "entgegen" und er würde die hälfte der kosten üpbernehmen, da ich ja das Auto erst vor 2,5 Monaten bei ihm gekauft hatte. Aber ich sehe trotz allem nicht ein das ich da überhaupt was bezahlen muss da ich ja anspruch auf 1 Gewährlestung habe, das Auto gerade mal vor 2,5 Monaten bei Ihm gekauft habe und lediglich 500 km weit gekommen bin. Der Händler stellt sich nun sturr.

Ich bin nun zum entschluss gekommen ein Anwalt aufzusuchen, auch ein telefonat mit der Rechtschutz gab mir in diesem fall recht. Aber was passiert nun mit Auto? Könnte ich im besten fall vom Kaufvertrag zurücktreten?

Ich würde trotz allem gerne eure Meinung erfahren bzw ähnliche fälle sowie Tipps.

Besten Dank für lesen und Antworten :)

Hier noch mal in kurzform:

  • Auto gekauft von freiem Händler (Bj.2002 - 99,000 km)
  • Kaufvertrag besteht mit Anmerkung : "der Käufer erhält 1 Jahr Gewährleistung auf Motor und Getriebe
  • nach ca 2,5 Monaten bzw 500 km Zylinderkopfdichtung defekt
  • Händler weigert sich die Reperaturkosten komplett zu übernehmen, sein Angebot war die hälfte der kosten
Auto, Gebrauchtwagen, Anwalt, Kosten, Gewährleistung, Händler
Auto wird bald verkauft, vorher noch TÜV HU & AU und Reparaturen machen lassen?

Ich möchte demnächst meinen alten Corsa B verkaufen. Vorab die wichtigsten Daten: Erstzulassung: 1996 / Automatikgetriebe / Kilometerstand: 85.000 km / 3-Türer / unfallfrei.

Das Auto hat eigentlich nur 2 mir bekannte Mängel:

  • ca. 4-5 kleinere Rostflecken (was ja bei so ziemlich allen älteren Opel-Modellen auftritt)
  • beim Fahren merke ich immer ein leichtes klappriges Geräusch im hinteren Unterboden, allerdings nur dann wenn jemand auf der Rücksitzbank sitzt oder wenn der Kofferraum voll beladen ist (z.B. mit 4 Getränkekisten) oder aber auch immer wenn ich über einen hohen Bordstein o.ä. fahre.

Einem Freund habe ich dieses Problem geschildert, er meinte das sind wahrscheinlich die Stoßdämpfer. Hat hier jemand eine Idee ob es das sein könnte oder vielleicht etwas ganz anderes ist?

Jetzt habe ich das Problem, dass HU und AU Prüfung in den nächsten Tagen fällig sind, gleichzeitig möchte ich das Auto in spätestens 3 Monaten verkaufen, da ich mir dann einen Neuwagen (Peugeot 206+) kaufe.

Nun zu meiner eigentlichen Frage: Was wäre für mich wirtschaftlicher, HU und AU und vorher noch die Reparatur für den oben genannten Mangel für vielleicht 400 bis 800 Euro beheben lassen oder das Auto mit Angabe des Mangels und ohne neuen TÜV sofort verkaufen? Beim letzten TÜV vor 2 Jahren wurden neue Bremsscheiben und Bremsbelege für knapp 700 Euro gemacht. Ich weiß halt nicht was da jetzt genau alles gemacht werden muss und wieviel das diesmal kosten würde. Lt. diverser Angebote in mobile.de und ebay.de würde ich ohne technischen Mangel für das Auto etwa 1000 bis 1500 Euro bekommen, mit Mangel und ohne TÜV bietet da kaum einer mit und ich würde für das Auto vielleicht 200 Euro nur bekommen. Jetzt stellt sich mir die Frage ob es sich lohnt für ein Auto was man in 3 Monten eh verkaufen will noch Reparaturen durchführen zu lassen oder ihn jetzt ohne neuen TÜV für lau zu verkaufen.

Noch eine Frage: Wenn das Auto nicht durch den TÜV kommt, stehen dann eigentlich in dem Mängelbericht ALLE Mängel drin? Und kostet die erste TÜV-Untersuchung was wenn diese nicht bestanden wird, und wenn ja wieviel?

Auto, Gebrauchtwagen, Autokauf, TÜV
KFZ Finanzierung wurde nachträglich abgelehnt .Auto weg Polizei macht nixx.

Hallo ich bin echt voll am verzweifeln wo ich denn hier lebe.

Ich habe einen Gebrauchtwagen Handel in Mannheim und biete auch Finanzierung an. 100 mal gemacht nie gab es ein Problem immer das selbe Schema
Kunde sucht sich ein Auto aus entscheidet sich für Finanzierung -Lohnbescheinigung plus Ausweiskopie plus Arbeitsvertrag an Bank per Fax senden -Bank prüft und gibt online ihr ok oder ihre absage ob die Finanzierung klappt -bei grünem Licht darf ich den KFZ Brief rausgeben damit der Kunde das Auto auf sich anmeldet -Dann kommt der Kunde mit Brief und Kennzeichen zurück macht die Schilder dran und lässt den Brief da, damit der per Post an die Bank als Sicherheit geht. - DasAuto nimmt er mit ich erhalte einen Scheck und der Kunde zahlt die ausgemachten Beträge an die Bank zurück. - Nun war es aber so das die Bank Ihr ok gegeben hat der Kunde hat das Fahrzeug angemeldet und mitgenommen und der Brief kommt jetzt nach einer Woche zurück mit der Begründung die Bank tritt zurück vom Kreditvertrag weil die Daten gefälscht wären. Was aber nicht stimmt wie die Polizei bestätigt hat. Arbeitsort stimmt und eine Telefonische Rückfrage an den Chef der Firma hat bestätigt das der Hr. dort Arbeitet. Nun ist das Auto weg und einen Scheck bekomme ich auch nicht. Die Polizei könnte da auch nix machen ich müsste das Zivilrechtlich einklagen das Fahrzeug weil der Besitzer sich Recht fühlt das das sein Auto wäre. Ich habe den Brief und einen Kaufvertrag der nicht erfüllt worden ist was kann ich da machen. Abschleppen lassen geht nicht und mit Gewalt ja auch nicht sonst mach ich mich Schuldig. Wer weiss Rat.

Freizeit, Gebrauchtwagen, Recht, Finanzierung
Garantie / Gewährleistung Gebrauchtwagen?

Hallo,

ich brauche mal einen Rat. Ich habe mir im Februar einen neuen Gebrauchten zugelegt, den ich bei einem Händler gekauft habe, der etwas über 100 KM von meinem Wohnort entfernt ist. Gleich zu Anfang traten die ersten Problemchen auf, erst das Steuergerät vom Seitenairbag und der Blinkerhebel, dann noch ein Kabelbruch, der eine Kontrolllampe auslöste. Steuergerät und Blinkerhebel hat der Händler nachgebessert, musste halt einen Tag dahin fahren, Kabelbruch musste ich selber tragen. Ich musste jetzt jedoch feststellen, dass meine Klima ohne Funktion ist, da ich das Ding fast nie nutze ist es mir erst vor kurzem an den ganz heißen Tagen aufgefallen. Habe dann eine Werkstatt aufgesucht um erstmal einen Klimacheck zu machen, dabei kam dann heraus, dass der Klimakompressor kaputt ist. Ich habe dann den Händler angerufen und den Defekt gemeldet, ich sollte dann ein Angebot aus einer Werkstatt einholen und ihm und der Garantieversicherung (war beim Kauf dabei) zukommen lassen. Habe mir ein Angebot geholt (fast 1000,- Euro) und es beiden zukommen lassen. Mir wurde dann eine Reparaturfreigabe gegeben und ich habe den Kompressor tauschen lassen, musste aber einen Teil zuzahlen (knapp 300,- Euro), da die Garantieversicherung aufgrund der Laufleistung nicht den vollen Preis der Teile zahlt.

Meine eigentliche Frage ist jetzt, da ich ja neben dem Anspruch aus der Garantieversicherung auch einen Gewährleistungsanspruch gegen den Händler habe, müsste er mir doch die Zuzahlung die ich leisten musste erstatten? Das Auto befindet sich noch kein halbes Jahr in meinem Besitz, daher geht der Gesetzgeber doch davon aus, dass der Mangel bereits bei Kauf bestanden hat? Muss er ja auch, ich habe die ganze Zeit die Klima nicht genutzt und konnte sie bei Kauf (Februar bei um die 0 Grad) schlecht testen.

Bin ich jetzt richtig davor?

Ich habe den Händler jetzt mal schriftlich aufgefordert mir den Betrag zu erstatten, doch leider kommt da keine Reaktion?!

Freue mich über hilfreiche Antworten. Sorry für den langen Text!

Auto, Gebrauchtwagen, Recht, Kaufrecht, Autokauf, Garantie, Gewährleistung

Meistgelesene Beiträge zum Thema Gebrauchtwagen