Hallo,

wir haben ein Problem. Ende Oktober 2011 haben wir uns von einem Gebrauchtwagenhändler einen Renault Megané Bj. 2006 gekauft. Dazu haben wir eine 1-jährige Gebrauchtwagengarantie von der Firma EinsAuto-Garantie bekommen. Am 10.12.2011 trat die 1. Fehlermeldung auf und der Wagen ging in einen Notlaufmodus. Da der Händler zu dem Zeitpunkt ca. 30 km entfernt war, sind wir zur nächstgelegenen Renault Fach-Werkstatt gefahren. Fehlerdiagnostik durchgeführt, Abgastemperatur-Sensor vor Abgasturbine ausgetauscht. Werkstatt-Kosten knapp 300 Euro. (Diese EinsAuto Garantie nahm sich von der Reperaturkosten-Übernahme nichts an, da das Bauteil nicht in der Garantie inbegriffen ist) 3 Wochen später gleiches Problem - dieselbe Fehlermeldung. Wagen steht nun beim Verkäufer, wo wir den Fehler beschrieben haben. Wir sollen den Wagen morgen wieder abholen, allerdings möchte der Verkäufer für die Reperatur Geld haben. Darf er Geld verlangen? Da wir den Wagen ja erst seit 2,5 Monaten haben & schon 300 Euro Reperaturkosten hatten, ist unser Budget schon mehr als erschöpft. Ist das ein Sachmängel und fällt unter die Gewährleistung oder müssen wir die Reperatur bezahlen? Über guten Rat wären wir sehr dankbar.

Grüße