Ich habe bei einem Autohändler (ohne Werkstatt) eine Anzahlung für einen Clio (Bj. 2004) gemacht. Eine Quittung habe ich erhalten. Der Wagen ist durch ihn durch den TÜV gegangen. Als der Händler mir für die Zulassung die Unterlagen aushändigte, habe ich festgestellt, dass DEKRA beim TÜV „Motor ölfeucht (G)“ als festgestellten Mangel aufgeführt hat. Bei der mündlichen Verhandlung vorab sagte der Händler mit dem Motor sei alles in Ordnung. Jetzt meine Frage: Ölfeucht kann ja vieles bedeuten, bei einem Auto mit diesem Bj und über 100 TKM. Kann ich den Händler noch auffordern dem Mangel nachzugehen und ihn zu beheben, oder ist das eine Verschleißerscheinung die ich hinnehmen muss? Den Vertrag habe ich übrigens noch nicht unterschrieben. Der Händler hat bisher „Auto unfallfrei erklärt“, aber noch nichts zu Beschädigungen angekreuzt. Vielen Dank, Corinna