Welches Baurecht gilt?

Hallo,

wenn man neu baut aber vor Jahren den ersten Bauantrag beim Bauamt gestellt hat, welches Baurecht gilt dann?

Das zur Zeit des ersten Bauantrages oder das zur Zeit des Bau des Hauses? Zwischenzeitlich haben sich nämlich die Abstandsflächen von Erkern von 2 m auf 3 m erhöht und wir haben eher nach dem alten Baurecht gebaut.

Neben uns das Grundstück wurde verkauft und der neue Besitzer hat die Abstandsflächen unseres Hauses überprüft, die wohl leider nicht so ganz stimmen.

Erster Antrag für unser Haus wurde 1997 gestellt da hatten Erker in NRW noch 2m Grenzabstand, Haus wurde aber erst 2004 gebaut - da galten wohl schon 3m Grenzabstand - jetzt waren wir nicht ganz so genau und der Grenzabstand beträgt nach neuer Vermessung wohl nur 1,82m.,da das Grundstück vorher einer Erbengemeinschaft gehörte , bei der aber wohl alle verstorben waren hat sich bisher keiner dafür interessiert. Der neue Besitzer hat das Nachbargründstück erst im Dezember entgültig gekauft und Anfang März vermessen lassen, dabei sind ihm die falschen Maße erst aufgefallen.

Mit was für Folgen müssen wir denn nun rechnen?

Kann er einen Rückbau verlangen und auch evl. durchsetzten?

Baulast will der Nachbar keine auf sein Grundstück eintragen lassen.

Oder könnten wir Glück haben und alles ist verjährt und es passiert gar nichts.

Vielleicht hat ja hier jemand Ahnung davon. Bin ziemlich ratlos. Freue mich über jede helfende Antwort.

Bauantrag, Baurecht, Folgen, Verjährung
Beleidigung - 14Jahre, wie hohe Geldstrafe zu erwarten?

Hallo Community!

Vorerst: Ich weiss das es echt scheie war, das zu machen. Ich habe mich 3Tage danach im Schulbus persönlich bei dem Oer entschuldigt.

Das geschah: Mir war langeweilig, und ich habe von der neuen WhatsApp- Killermessage gehört die Whatsapp abstürzen lässt. Ich fragte einen Freund ob er jemand kennt, den man damit verarschen könnte und er schickte mir einen Kontakt. Ich schrieb die Person an, und schrieb Dinge wie "Willst du für 3€ fien", "Ich habe auf dich gewit" und "ich will dich fi**en". Nun hat mich diese Person für beleidigung angezeigt, und ich habe soeben eine Polizeiliche Vorladung bekommen.

Anlass: § 185 Strafgesetzbuch, Beleidigung

Nun wollte ich fragen welche Strafe ich zu erwarten habe. Meine Schwester studiert, und hat bereits ihren Rechtsschein, und sagte mir das ich mit einer Geldstrafe in höhe von bis zu 5000€! Es wird wohl durch den Nettobetrag des Angezeigten (in dem Fall meine Mutter) berechnet. 30% in Tageslöhnen, wohl mindestens 30Tagessätze. Das bedeutet, 30tage lang 30% des Nettogehaltes meiner Mutter. Das wären 50%x30= 1500€! Aber 1500€ Geldstrafe für einen 14Jährigen? Das kommt mir etwas seltsam vor, weshalb ich euren Rat brauche. War jemand schonmal in dieser Situation und kann mir sagen wie es bei ihm abgelaufen ist? Meine Schwester sagte das es bei Beleidung keine Strafminderung wegen der nicht-volljährigkeit gibt. Hat sie recht?

Zu mir: Ich bin 14Jahre alt, meine Mutter ist alleinerziehend und ich habe nur eine 24Jährige Schwester die wo anders wohnt, aber hier bei uns gemeldet ist. In meiner vergangenheit hatte ich anfang 2013 (13Jahre) eine Anzeige wegen Körperverletzung die jedoch fallen gelassen wurde.

Ich will nicht sagen, das es nicht falsch war, und ich nicht nicht zur Rechenschaft gezogen werde! Ich weiss das es falsch war, und ich büße jetzt dafür ein.

Jugendliche, Gericht, Beleidigung, Folgen, Strafe, Strafrecht
HILFE! Ladendiebstahl und jetzt?

Guten Tag, Ich (18, Schüler), wurde vor einiger Zeit (mit 17Jahren), im Bauhaus von einem Ladendedektiv hinter der Kasse, angehalten weil ich 6 Artikel im Gesamtwert von 174€ in meinen Rucksack gesteckt hatte. Er hat meine Personalien aufgenommen, die Ware Ansich genommen und gesagt ich habe 1 Jahr Hausverbot.

Nach einigen Wochen bekam ich dann ein Schreiben von Bauhaus, indem ich gebetten wurde eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50€ zu bezahlen. Dies habe ich schnellstmöglich getan.

Jetzt habe ich einen Brief von der Polizei bekommen indem ich mich nach "§ 163a Abs. 1 Satz Strafprozessordnung (StPo)" zu der Straftat äußern kann. Ich habe die folgende Ankreuzmöglichkeiten:

[1] Ich möchte mich äußern.

[2] Ich gebe die Straftat zu.

[3] Ich gebe die Straftat nicht zu.

[4] Ich möchte mich nicht äußern.

[5] Ich werde einen Verteidiger/Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung meiner Interessen beauftragen.

[6] Mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße wäre ich einverstanden.

[7] Auf die Rückgabe der bei mir sichergestellten Einziehungsgegenstände verzichte ich und bin mit deren Vernichtung/Verwertung einverstanden.

[8] Ich wurde darauf hingewiesen, dass im vorliegenden Fall die Möglichkeit eines Täter-Opfer-Ausgleichs besteht und die Polizei gegenüber der Staatsanwaltschaft ggf. eine entsprechende Anregung geben wird.

Jetzt stellt mich für mich die Frage, was soll ich ankreuzen und was würde am günstigsten für mich ausgehen? (Ich habe leider nur 2 Wochen zeit zu antworten)

Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen. :)

Bußgeld, Diebstahl, Folgen, klauen, Ladendiebstahl

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