60 Euro Strafe trotz gültiger Fahrkarte?

Moin,

ich wurde letztens in der Bahn nach’m feiern kontrolliert. Bei uns gibt es für Schüler, wie ich es bin, eine Jugendnetzkarte für 15 Euro, welche in Verbindung mit einer gültigen Kundenkarte als legitim gilt.

Ich hab leider vergessen die Kundenkarte neu stempeln zu lassen, also erneut die Gültigkeit bestätigen zu lassen, indem ich zum Kundenzentrum gehe und dort eine Schulbescheinigung vorlege welche mir die Berechtigung zusagt.

Diese Jugendnetzkarte an sich gilt einen Monat und muss dann einfach neu gezogen werden, die Kundenkarte gilt n paar Monate.

Jetzt wurde ich erwischt mit einer gültigen Fahrkarte aber keinem Stempel auf der Kundenkarte. Die Kontrolleurin meinte das ich das einfach nachreichen kann das ich Schüler sei und die Kundenkarte einfach stempeln lassen solle.

Hab ich dann gemacht, weil ich bin ja berechtigt sie zu benutzen, und hab sie mir dann neu stempeln lassen.

Jetzt meint aber die nette Abteilung für das erhöhte Beförderungsentgeld das ich zum Zeitpunkt der Kontrolle über keine gültige Kundenkarte verfügt habe (an sich richtig, jedoch war ich ja trotz dessen berechtigt sie zu besitzen weil ich ja Schüler bin) und deswegen jetzt 60€ zahlen muss, anstatt nur 7 Euro für die Bearbeitungskosten.

Ist das von denen so korrekt mir 60 Euro in Rechnung zu stellen? Ich meine, ich habe jetzt meine Kundenkarte aktualisiert und kann nachweisen das ich auch zum Zeitpunkt der Kontrolle noch Schüler war, und nur vergessen hatte sie neu stempeln zu lassen. Eine Gültige Fahrkarte für 15€ hatte ich mir ja sogar noch direkt vor der Fahrt gekauft.

Recht, Bahn, Fahrkarte, Fahrkartenkontrolle, Kontrolle, Schwarzfahren, Ticket
Rheinbahn, App-Abo kann nicht kontrolliert werden?

Hallo

ich habe seit letztem Jahr (nach Ende des 9€ Tickets) ein Jahresabo bei der Rheinbahn. Das habe ich digital über deren App abgeschlossen: man bekommt also keine Karte sondern der Zugang ist nur über die App möglich.

Die Rheinbahn entschied sich die funktionierende App auszutauschen, durch eine komplett fehlerhafte und nicht funktionierende App.

Über die neue App (die seit 01.01. verpflichtend ist, die alte wurde abgeschaltet) kann ich nun für mein Abo kein QR-Code-Ticket mehr abrufen.

Wie es kommen musste wurde ich natürlich direkt gestern kontrolliert. Ich konnte zwar meine Abo-Buchung in der App vorlegen (Buchungsnummer, Zeitraum, Rechnung usw.) aber das hat den Kontrolleur nicht interssiert: Ohne QR-Code kann er nichts scannen und für ihn ist das schwarz fahren - sei ja meine Pflicht als Kunde, dass das funktioniert.

Guckt man sich die Bewertungen im Playstore an (1.8 Sterne, ca. 100 Beschwerden das Tickets nicht abgerufen werden können) sehe ich das nicht als meinen Fehler und auch nicht als meine Pflicht.

Meine Daten wurden nun aber aufgenommen und es würde eine Anzeige gestellt: muss ich mir nun irgendwie Sorgen machen oder sogar was zusätzlich bezahlen?

Wie gesagt: ich hab ein gültiges Abo, das ich ja auch nachweisen konnte. Es gibt eben nur kein QR-Code. Aber das ist ja nicht meine Schuld?

Recht, Fahrkarte, Fahrkartenkontrolle, Gesetzeslage, Rheinbahn, Schwarzfahren, VRR
DB Automat ging nicht, jetzt soll ich 60€ bezahlen?

Hallo,

wie oben schon zu lesen ist, soll ich 60€ Strafe zahlen weil ich vor einiger Zeit beim Fahren ohne Fahrschein erwischt wurde. Das war das erste Mal in meinem fast 30 jährigen leben als Bahnfahrer. Um Mal kurz zu beschreiben wie es dazu kam. Ich musste ganz kurz in die 3 Stationen entfernte Stadt fahren um zur Bank zu gehen, da meine Bankkarte kaputt war und ich Bargeld brauchte. Auf dem Hinweg holte ich mir ein Ticket von meinem letzten Kleingeld. Schon ca 20 Minuten später war ich auf dem Rückweg wieder am Bhf und wollte wir ein Ticket für die Rückfahrt kaufen. Der Zug kam in 4 Minuten. Ich hatte 3x 10€ dabei und alle 3 Scheine kamen beim Versuch zu bezahlen wieder aus dem Automat raus. Auf dem Automat stand als Akzeptierten Zahlungsmittel Kleingeld, 10€ und 20€ ... Hätte der Automat kein passendes Wechselgeld gehabt, hätte auf dem Display gestanden, dass ich passend zahlen muss, das stand da aber nicht, ich habe dann sogar noch mit dem 20er probiert. Der scheint ging rein und gleich unten wieder raus. Ich probierte weiterhin alle 10er in Wechsel aber keiner wurde angenommen. Dann habe ich sogar mehrere Fahrscheine gewählt so dass ich fast auf 10€ kam um damit bezahlen zu können. Doch auch hier schmiss der Automat das geld wieder raus. Meine S Bahn kam und ich stieg dann ein. Ich hatte in 10 Minuten einen Arzt Termin auf den ich 4 Monate gewartet hatte und den ich auf keinen Fall verpassen durfte. Zu meinen Pech wurde ich dann erwischt. Ich habe den kontrolleuren das erklärt und bekam soeinen Zettel. Ich soll mich mit dem Problem noch Mal Schriftlich an die DB wenden. Habe ich gemacht und alles geschildert. Jetzt kam der Brief mit der Aufforderung die 60€ zu bezahlen. Im Brief steht, laut der Tarifbestimmung hat der Fahrgast passendes Geld bereitzuhalten. Wenn ich also Fahrkarten im Wert von fast 10€ kaufe und der Automat auch einen 10€ Schein Akzeptiert und KEIN Wechselproblem hatte... Sind 10€ für mich passendes Geld. Ich werde aufjedenfall einen Wiederspruch schreiben aber vllt hat hier jemand ähnliches erlebt und kann mir den Ausgang mitteilen. Danke lg

Recht, Bahn, Fahrkartenkontrolle
Bekomme ich jetzt Probleme(Fahrkarte)?

Ja heute wurde ich in der Straßenbahn kontrolliert und mir wurde meine Monatskarte eingezogen. Ich bin gerade so dezent genervt... Ja ich hatte eine Monatskarte (mit Kundenkarte) für Schüler nicht gerade sehr billig für 70€ mir beim Automaten gekauft. Da sollte man seine Kundennummer eintragen ja ich hatte zuerst die falsche eingetragen weil ich hatte früher eine Abo-Monatskarte (mit Kundenkarte) und da war auch eine Kundennummer drauf und ich dachte die Kundennummer gehört auch auf meine jetzige (eingezogene) Monatskarte drauf. Aber falsch auf meiner neuen Kundenkarte habe ich übersehen weil die Zahl ganz klein unten in der Ecke stand das man diese Zahl auf die Monatskarte eintragen soll. Ich habe ohne dabei nach zu denken es einfach mit Tipp EX weggemacht und die richtige Zahl darauf geschrieben. Nun wurde mir die Monatskarte eingezogen und ich habe eine Woche Zeit es dem Verkehrsunternehmen zu erklären. Ich kann nichts dafür wenn ich so schusselig bin. Werden die jetzt meine Monatskarte zur Polizei bringen oder was weiß ich und überprüfen? Immerhin gehören die alte und jetzt die neue Nummer immer noch mir. Bekomme ich jetzt vielleicht eine Anzeige wegen Urkundenfälschung oder ect. Ich habe ebenfalls keine Lust 65€ strafgeld zubezahlen. Bin zwar 19 aber wohne noch bei meinen Eltern.

Recht, Schüler, Fahrkarte, Fahrkartenkontrolle, Schwarzfahren, Strafe, Monatskarte, Verwechslung
Fahrkartenkontrolle bis wohin darf kontrolliert werden?

Heute morgen erlebte ich folgende Situation:

Ich steige an einer stark ausgelasteten Haltestelle der Straßenbahn aus, schon während des Aussteigens fällt mir auf das einige Personenn mit Jacken der Verkehrsbetriebe an der Haltestelle stehen. Ich steige nun aus und mache mich auf meinen weiteren Weg. Als ich den für mich und wohl auch offiziellen Haltenstellenbereich verlassen habe, spricht mich eine Frau an und sagt: "Fahrkartenkontrolle, ihre Fahrkarte bitte." Nach einem Blick auf die Uhr sehe ich, dass ich den Anschluss nicht schaffe, ich mich also auf eine kleine Disskussion einlassen kann. Auf ihre Aussage hin frage ich: "Dürfen Sie hier noch kontrollieren?" Sie: "Selbstverständlich." Ich: "Wir befinden uns aber nicht mehr im Verwaltungs- und Zuständigkeitsbereich der Vekehrsbetriebe und verweise auf eine Line, die den Haltestellenbereich vom Rest abtrennt." "Daraufhin sie: "Das wäre irrelevant, wenn jemand mit der Bahn gefahren ist, darf er überall kontrolliert werden." Darauf ich: "Das bezweifel ich doch sehr stark, sie wollen jetzt sicher nicht mit zu mir nach Hause kommen und mich dort kontrollieren, außerdem hätte ich gerne noch einen Beweis ihrerseits, dass ich mit der Bahn gefahren bin und nicht einfach nur den Haltestellenbereich passiert habe, was unentgeldlich geschehen darf." Sie wird merklich unruhiger und holt einen Kollegen dazu, der sich erst einmal vor mir aufplusstert so gut es mit seinen ich schätze 1,75 m eben ging. Nachdem er mir die gleiche Leier nocheinmal erzählt, sage ich: "Nagut dann möchte ich nun gerne einmal ihre Ausweise sehen damit ich sicher gehen kann, dass sie auch wirklich offizielle von den Betrieben eingesetzte Verkehrsbetriebe sind." Daraufhin der Mann: "Wir tragen offizielle Kleidung das genügt." Ich: "Das denke ich nicht, nur weil ich ein Trikot meiner Lieblingsmannschaft trage, gehöre ich auch noch nicht zum Team." Noch etwas gereizter zeigen mir beide ihre Ausweise.

Da ich merke, dass mein Anschluss langsam näher rückt, zeige ich ihnen meine Fahrkarte, wünsche ihnen einen schönen Tag und gehe.

So nun meine Frage, wie bereits im Text deutlich geworden, bis wohin darf kontrolliert werden?

Natürlich war meine Reaktion sicher etwas überzogen, aber es ist doch angenehm mit dem guten Gewissen in Tag zu starten, Leute dazu ermutigt zu haben, ihren Job ordnungsgemäß zu erledigen.

Recht, Bahn, Fahrkarte, Fahrkartenkontrolle, haltestelle, Kontrolleur
Fahrkartenkontrolle: Ist es erlaubt, an der Haltestelle kontrolliert zu werden, wenn man raus muss?

Konkret passierte Folgendes: Die Endhaltestelle wurde angefahren. Ich wollte aussteigen. Die Fahrkartenkontrolleure wollten mir das nicht gestatten, sondern fragten mich nach dem Fahrausweis. Ich sagte: "Das hätten sie sich eher überlegen müssen. Denn jetzt ist es zu spät! Hier ist Endhaltestelle; ich habe es verdammt eilig, um meinen ANschlusszug noch zu kriegen!"

Das wollten die 3 Jungs nicht gelten lassen, sondern hinderten mich am Aussteigen. Meine Fahrkarte war tief in meiner tasche. Ich hätte meinen Zug verpasst. Dennoch hielten mich die Jungs fest. Das brachte mich in Rage. Ich sagte ihnen, sie hätten kein REcht mich derart anzufassen, in dieser Situation. Ich wehrte mich. Da griffen die 3 Männer zu ihren Knüppeln (ich wusste vorher gar nicht, dass die so etwas besitzen!). Es kam zu einer Prügelei, bei dem die Typen mich übel zurichteten. ( 3 Bewaffnete gegen mich als Unbewaffneten!). Dennoch wollten Sie gegen mich Strafanzeige stellen. Ich will das selbe tun, weil ich mich im Recht fühle. Bei der Klopperei ging bei mir noch einiges zu Bruch (Diktiergerät, Jacke, Hose, ...); zusätzlich verlor ich dabei sogar noch meine Fahrkarte. Ich bin dabei verdammt in Rage gekommen, weil ich mich von den Typen aufgrund ihres widerrechtlichen arroganten Verhaltens (?) provoziert gefühlt habe!

Daher meine Frage: ist es den Kontrolleuren überhaupt ERLAUBT, mich am Eingang der S- Bahn- Haltestelle zu kontrollieren, wenn sich die Bahn gerade AN EINEM BAHNHOF befindet (nicht während der Fahrt!) und ich es eilig habe, und meinen ANSCHLUSSZUG sonst verpassen würde?

Danke für hilfreiche Antworten von Leuten, die sich auskennen!

Recht, Bahn, Fahrkarte, Fahrkartenkontrolle, Fahrschein, Justiz, Schlägerei

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