Was passiert wenn man vom fahrkarten Kontrolleur abhaut?


25.05.2023, 21:58

Und er dich festhält, und man sich mit ihn schlägt?

9 Antworten

Dann hast Du zusätzlich zum Erschleichen von Leistungen auch noch Körperverletzung am Hals, wenn Du nicht endgültig fliehen kannst.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Langjährige Erfahrung in der Parteipolitik und als Reporter

Nobodyrotz  26.05.2023, 04:58

Viele, die Kontrolleur*innen schlagen, kommen als Kranke in die Forensische Psychiatrie. Ich weiß das von meinem Bundesverband der Psychiatrie-Erfahrenen.

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Wenn du vor dem Kontrolleur abhaust, ruft er die Polizei. Wenn du schlägst, wird alles noch schlimmer.

Gib deine Personalien an und gut ist. Strafe kommt auf jeden Fall.

Jeder Bürger hat das Recht eine vorläufige Festnahme bei Straftaten durchzuführen und hierbei angemessene Gewalt anzuwenden. Selbst Du. Das dürfte sogar auch jede andere Person am Bahnhof, die das mitbekommt. Und wenn Du Dich mit Gewalt wehrst, dürfte auch jeder entsprechend mehr Gewalt anwenden, um das zu beenden und Deine Flucht zu verhindern.


vanOoijen  25.05.2023, 22:51

Erschleichen von Leistungen ist im StGB zwischen Diebstahl und Betrug angesiedelt. 10% der Hafträume in Deutschland sind mit chronischen Schwarzfahrern belegt.

Theoretisch darf der Dich sogar mit Handschellen im Bus ansetzen bis die Polizei kommt, wenn Du versuchst zu fliehen und den Ausweis nicht rausrücken willst.

Wenn Du ihn schlägst setzt Du Dich noch mehr ins Unrecht.

Noch hat Rot-Grün das Vorhaben Schwarzfahren zur Ordnungswidrigkeit herabzustufen nicht umgesetzt, genau wie Containern weiterhin schwerer Diebstahl bleibt.

Die Porschefahrer von der FDP wollen halt am Armenrecht festhalten.

Daher bist Du ganz ganz böser Straftäter, wenn Du ohne Ticket Bus fährst und nicht ansatzweise das gleiche wie der Typ, der keine 4 € in den Parkautomaten wirft.

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Wenn Du schon nicht zahlst, dann solltest Du wenigstens schneller rennen können als der Kontrolleur.

Ansonsten hast Du die Antworten schon: Anzeige wegen Beförderungserschleichung und Körperverletzung.

Dann wirst du mit Anzeigen zu rechnen haben.