Darf ein Fahrkartenkontrolleur meinen Personalausweis einfach so Fotografieren?

4 Antworten

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Die Kontrolleure dürfen Name und Anschrift aufschreiben, aber meiner Meinung nach keine Kopie (i.e. Foto) vom Ausweis anfertigen. Du musst denen nicht mal den Ausweis zeigen. Aber wenn du dich quer stellst wird eben die Polizei zur Personenfeststellung dazu gerufen.

Jein, nicht ohne Dein Einverständnis.

Wenn Du Dich weigerst ihn auszuhändigen, rufen die aber die Polizei. Bei denen musst Du dann.

Übrigens ist Erschleichung von Leistungen (so heißt Schwarzfahren im Amtsdeutsch) eine Straftat.

Und wenn die Polizei von einer Straftat erfährt, muss sie auch Strafanzeige erstatten.

Dann lieber doch in den sauren Apfel beißen, und denen den BPA aushändigen.

Die Frage ist auch, ob es sein privates Handy war. Ich bin mir ziemlich sicher, dass er nur ein dienstliches Gerät verwenden darf. Der Grund dazu liegt natürlich im Datenschutz. Beim privaten Handy ist es möglich, dass fremde Personen (Ehefrau, Kinder) auf diese Fotos und somit diese Datensammlung zugreifen können. Es gibt ja keine Vorschrift die im das verbietet. Ein dienstliches Gerät ist da was anderes. Hier ist es klar verboten, dass er das fremden Personen (Frau Kind) zugänglich macht.

Also ist die Verwendung eines privaten Gerätes für die Sammlung von Daten (=Foto) nicht erlaubt. Da bin ich mir ziemlich sicher. So ist zumindest die gesetzliche Lage in Österreich.

Wenn du aber Schwarzfahrer bist/warst dann würde mich da schön still verhalten. Weil er macht nur seinen Job um diese Schwarzfahrer-Schmarotzer raus zu filtern. Sich danach am Kontrolleur rächen zu wollen ist etwas niederträchtig.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Lady41 
Beitragsersteller
 12.09.2019, 14:46

Ich habe eine Monatsfahrkarte die 80,- kostet, es geht einfach darum das mein Ausbildungstarif abgelaufen ist seit paar Tagen und ich einfach keine Zeit hatte da ich 6 Tage die Woche arbeite einen neuen zu beantragen. Mich regt es einfach nur so auf und ja wenn die wollen das ich dafür 60,- zahle bin ich mir echt am überlegen ob ich dann deshalb was mache.

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Nein das Anfertigen von Kopien ist verboten


Uulzos  11.09.2019, 23:51

Das sit nicht korrekt.

Du darfst einen Asuweis kopieren und fotografieren. Es muss als Kopie erkennbar sein...was ein Foto zweifellos sein dürfte. Und du musst natürlich der Verwendung zustimmen, aber natürlich darf man einen Ausweis kopieren.

(Du darfst nur keine Kopie mitnehmen und so tun als wäre es der ausweis, das ist klar)

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Stadewaeldchen  11.09.2019, 23:52
@Uulzos
Du darfst einen Asuweis kopieren und fotografieren.

Deinen eigenen ja, nicht aber den von Dritten.

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Uulzos  11.09.2019, 23:55
@Stadewaeldchen

uhm..huh?

Ahso...joa, gut, kommt aufs einverständniss an, würde ich mal sagen. wer letzendlich den Ausweis auf den Kopierer legt dürfte egal sein? Solange der Inhaber sein Eivnerständniss gegeben hat.

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Lady41 
Beitragsersteller
 11.09.2019, 23:45

Also hätte sie das ja eigentlich nicht machen dürfen oder?

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