Falsche Personalien beim schwarzfahren angeben

14 Antworten

Geschichte einer Freundin - lol. Wenn die Kontrolleure nicht mit ihr zu Polizei zwecks personalien Aufnahme gingen, ist das deren Pech und schlichtweg Dummheit des Kontrolleurs! Nachträglich kann und darf keine Strafe durch den "Verkehrsbetrieb" erteilt werden! Die Kontrolleure haben das Recht, jemanden vorläufig festzuhalten um die Personalien feststellen zu lassen (google einfach mal nach Jedermans-§). Was soll nun passieren? Die Freundin hat eine andere Freundin angegeben - hmm - nun darf die "andere" Freundin du zu den Verkehrsbetrieben hin und ihnen mit teilen, dass sie es nicht war, die aufgeschrieben wurde (oder ihre Eltern erledigen das) (ggf. darauf bestehen, eine Gegenüberstellung mit dem "dämlichen" Kontrolleur verlangen - dass wird in der Regel jedoch nicht gemacht!) Weiterhin sollte sie klar äußern, dass sie diejenige,die Schwarz gefahren ist, auch nicht kennt - Endeffekt Verfahren wird eingestellt, da die Schuldzuweisung des Schwarzfahrens nicht nachgewiesen werden kann.


Franticek  03.02.2011, 13:42

So einfach ist das nicht. Gerade durch das Angeben der Freundin geht es nicht mehr einfach um das Schwarzfahren sondern um eine richtige Straftat nach § 164 StGB, die sogar mit bis zu 5 Jahren Haft geahndet werden kann. Das Schwarzfahren faellt dann vielleicht unter den Tisch, diese Straftat nicht.

0

Danke für die Antworten, die ernstgemeint sind und uns weiterbringen konnten. Ein par Leute sollten sich vielleicht genauer durchlesen, was wir da geschrieben haben. Denn diese Freundin hatte ihr schonmal angeboten, ihre Personalien anzugeben, da sie ja eine Monatskarte hat und sie dann nur 7 € zahlen müsste, anstatt 40 €. Niemals hätte sie so getan als wäre nichts gewesen und ihre Freundin die 7 € selber zahlen lassen. Ok, wenn mir viele nicht glauben, dass nicht mir sondern meiner Freundin, die neben mir sitzt passiert ist. Ich würde es auch nicht glauben :D .. Aber ist halt so, müsst ihr nicht glauben. Danke nochmal für die Antworten, die ernst und nett gemeint waren.

Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass sie dich finden. Wenn sie herausfinden, dass die Freundin das nicht wahr, dann steht eine Straftat im Raum, naemlich eine Falsche Verdaechtigung, - und dann suchen die auch, bis sie dich finden. Dann geht es um § 164 StGB. Das Strafmaß betraegt bis zu 5 Jahren Gefaengnis oder Geldstrafe.

Wenn die Adresse falsch ist, werden sie die Freundinn wohl nicht finden.

Das Angeben von falschen Personalien ist eine Straftat, wenn das rauskommt wird es teuer !! Die Kontrolleure hatten bestimmt keine Lust drauf, denn sie können alle angegeben Pesonalien direkt per Telefon über das LEA nachfragen ! Das ganze geht max. 2 x, dann wird die Polizei hinzugezogen. Dann kostet es auch noch die Anfahrt der Polizei. Die BVG stellt Strafanzeige automatisch nach § 265a StGB(Schwarzfahren ist Leistungserschleichung), kann richtig teuer werden !!! Und dann noch der ganze Stress mit Aussagen bei pol, und eventuell Verhandlung bei Gericht, dann hat sie richtig "gewonnen" !!