Teilzeitkarte (CC-Karte) HVV?
Und zwar geht es darum das man bei der Teilzeitkarte der HVV die ÖPNV zwischen 6-9 und 16-18 Uhr nicht nutzen darf. Wie sieht es aus wenn die Bahn um 15:55 startet und ich wie gesagt die Dienstleistung vor 16 Uhr (hier 15:55) in Anspruch nehme, aber die Bahn um 16:05 ankommt. Muss ich ein erhöhtes Beförderungsentgelt zahlen? Ich kann ja nicht aus einem fahrenden Zug springen, weil es schon 16 Uhr ist.. Bei Antritt der Fahrt hatte ich ja eine gültige Fahrkarte. Bitte um Aufklärung, da in den AGB nichts darüber steht.
Hamburg,
Recht,
Fahrkartenkontrolle,
Schwarzfahren