Fahrkartenkontrolle zwischen B / C Bereich

5 Antworten

Auch wenn du schon im B-Bereich bist, fährt die Bahn ja ohne Halt genau an der Grenze, deshalb ist es bewiesen, dass ihr diese Station schwarz gefahren seid. Es gibt ja noch die Regel, dass man sein Ticket bis zum Ende der Fahrt aufheben soll, somit hat sich das ganze.

du musst dir vor dem fahrantritt ein gültiges ticket kaufen, egal ob es ein station ist oder man dich im b-bereich kontrolliert und du auf der fahrt in den c-bereich bist.


ChPet 
Beitragsersteller
 29.09.2013, 13:35

wieso kann man dann in der straßenbahn tickets während der fahrt kaufen? da muss man einsteigen und ein ticket kaufen - da fährt die sbah aber schon weiter

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Was wollt ihr jetzt genau.

Ihr seit über die Zonengrenze gefahren und habt für die Zone C kein gültiges Ticket vorweisen können. Damit seit ihr ohne gültigen Fahrschein unterwegs gewesen. Daraus folgt das die 40€ berechtigt ist.

So wie ihr das beschrieben habt, wart ihr schon auf dem Weg in den C-Bereich und konntet damit schon nicht mehr innerhalb des B-Bereiches das Verkehrsmittel verlassen. Außerdem muss das Ticket vor Fahrtantritt entwertet werden.

Nun, durch das Betreten der Bahn habt ihr die Beförderungsbedingungen durch konkludentes Handeln anerkannt. Das umfasst auch die Folgen von Verstößen gegen diese Bedingungen.

Eine der Bedingungen (§ 6 Abs. 2) lautet:

Der Fahrgast hat vor Fahrtantritt einen Fahrausweis zu erwerben.

Die Folge bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist:

§ 9 Erhöhtes Beförderungsentgelt
(1) Ein Fahrgast ist zur Zahlung von erhöhtem Beförderungsentgelt verpflichtet, wenn er
1. sich keinen gültigen Fahrausweis im Sinne des § 6 beschafft hat,
(...)
Eine Verfolgung im Straf- oder Bußgeldverfahren bleibt unberührt.
(...)
(2) In den Fällen des Absatzes 1 erhebt das Verkehrsunternehmen jeweils ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 40,00 EUR. Es kann jedoch das Doppelte des Beförderungsentgeltes für eine einfache Fahrt auf der vom Fahrgast zurückgelegten Strecke erheben, sofern sich hiernach ein höherer Betrag als nach Satz 1 ergibt; hierbei kann das erhöhte Beförderungsentgelt nach dem Ausgangspunkt der Linie berechnet werden, wenn der Fahrgast die zurückgelegte Strecke nicht nachweisen kann.

Also: Ihr werdet jeder 40 Euro erhöhtes Beförderungsentgelt zahlen müssen und dürft froh sein, wenn das Verkehrsunternehmen euch nicht wegen "Erschleichens von Leistungen" (§ 265a StGB) anzeigt.

Wenn Du den B Bereich kurz verlässt dann solltest Du ein Ticket für den C bereich haben. Wenn Du kontrolliert wirst und keins hast zählt es als Schwarzfahren. Ich habe es immer so gemacht an der letzten B Station Ticket abgestempelt und wieder zurück in den Zug.