Bollerwagen im Zug?
Für unsere Abschlussfahrt wollen ich und ein paar Freunde mit dem Zug von Stuttgart in Richtung Bodensee fahren (WEG-S-RE). Für spätere Wanderungen am Bodensee wollen wir einen Bollerwagen mitnehmen.
Ist das möglich?
Wenn wir den Bollerwagen zusammenklappen und ihnen die Hand nehmen, zählt er dann als Traglast?
Oder ist es möglich eine Fahrradticket für ihn zu lösen?
Ich freue mich auf eure Einschätzungen und Antworten
1 Antwort
Die Beförderungsbedingungen der DB findest du hier.
Das hab ich dir rauskopiert
7.2 Traglast
Neben Handgepäck darf der Reisende ein Stück Traglast mit sich führen, sofern für dieses in den dafür vorgesehenen Gepäckablagen ausreichend Platz vorhanden ist. Traglasten sind Gegenstände, die – ohne Handgepäck zu sein – von einer Person getragen werden können. Die Traglast ist so unterzubringen, dass durch die konkrete Art der Unterbringung weder andere Reisende oder deren Sachen noch die Sicherheit des Betriebes gefährdet werden. Die Beaufsichtigung obliegt dem Reisenden.
Bollerwagen sind massiv, es gibt aber auch die Klappbaren, die unter die Vorgabe fallen. Da müsst ihr aber die Beladung rausnehmen.