Bollerwagen im Zug?

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Die Beförderungsbedingungen der DB findest du hier.

https://www.bahn.de/agb

Das hab ich dir rauskopiert

7.2 Traglast

Neben Handgepäck darf der Reisende ein Stück Traglast mit sich führen, sofern für dieses in den dafür vorgesehenen Gepäckablagen ausreichend Platz vorhanden ist. Traglasten sind Gegenstände, die – ohne Handgepäck zu sein – von einer Person getragen werden können. Die Traglast ist so unterzubringen, dass durch die konkrete Art der Unterbringung weder andere Reisende oder deren Sachen noch die Sicherheit des Betriebes gefährdet werden. Die Beaufsichtigung obliegt dem Reisenden.

Bollerwagen sind massiv, es gibt aber auch die Klappbaren, die unter die Vorgabe fallen. Da müsst ihr aber die Beladung rausnehmen.