Thermostateinstellungen bei Brennwerttechnik

Hallo zusammen,

ich brauche mal wieder einen Rat. Vor ein paar Tagen wurde bei uns ein neuer Kessel mit Brennwerttechnik (Viessmann 200W / 160L Speicher). Wir haben 15 Heizkörper mit "normalen" Thermostaten im Haus. Jetzt sagte uns der Herr Installateur, dass zukünftig die Temperatur nicht mehr am Thermostat, sondern am Kessel geregelt werden soll. Ich kann ja noch ein wenig nachvollziehen, dass man mit den Thermostaten vielleicht noch das Verhältnis der einzelnen Räume zu einander (Bad warm, Vorratsraum kühl) regeln könnte.

1 - Was ich aber nicht verstehe ist, ob ich jetzt jedes mal wenn mir in einem Raum zu warm ist runterlaufen soll und am Kessel das ganze Haus runterheizen ? Das kann doch nicht so gemeint sein oder ?

2 - Eine weitere Frage wäre ob jetzt nicht im Bad die Thermostate alle voll offen sein können und ich dann am Kessel so weit verringere das hier eine angenehme Temperatur herrscht.

Danach kann ich ja durch verändern der Thermostate die anderen Räume einspielen das es passt oder. Wird denn davon ausgegangen, dass bei der Brennwerttechnik kaum noch Temperaturveränderungen vorgenommen werden und man einfach immer eine Temperatur im Raum beibehält. Es klang jetzt nämlich so als würde ich das schädlichste überhaupt für die Heizung machen wenn ich das Thermostat bewege.

Eine weitere Frage habe ich zur Heizkennlinie.

3 - Ist es auch möglich durch herabsetzen des Niveaus oder der Steigung Energie zu verschwenden oder ist niedriger immer besser so lange die Temperatur ok ist ? Ich würde dann alle paar Tage nach oben korrigieren wenn es zu kühl sein sollte.

So das wars erstmal :D

DANKE DANKE DANKE

Energie, Heizung, Brenner, Brennwert, viessmann, Thermostat
Wärmedämmung und Grundstücksgrenzen - Rechtslage und Erfahrungen

Ich habe ein Haus, das eine Wärmedämmung erhalten soll. 1. Eine Wand grenzt an einen Bürgersteig. 2. Eine Wand grenzt an ein zum Teil nicht bebautes Nachbargrundstück. 3. Eine Wand befand sich direkt an der Wand eines nun abgerissenen Hauses. 4. eine Wand ist mit einem Nachbarhaus verbunden 5 eine Wand hat einen größeren Abstand zu Nachbargrundstücken.

  1. Zu Straße / Bürgersteig. Da Markierungen von Vermessungen in der nähreren Umgebung in den Bürgersteigen sind, vermute ich, daß sich die Grundstücksgrenzen dort in öffentlich genutzen Wegen befinden. Ist das so üblich? Wie ist auf dieser Seite mit der veränderten Grundstücksnutzung für Wärmedämmung zu verfahren?

  2. Wenn das Nachbargrundstück in dem Bereich, in dem eine Außendämmung sinnvoll wäre, nicht bebaut ist - gibt es Gesetze, die den Umgang und evtl. Wertausgleich regeln? Oder müßte man für wenige cm Überhang einen schmalen Streifen des Nachbargrudnstückes kaufen, mit dem ganzen Rattenschwanz an Aufwand (Verhandlungen, Vorkaufsrecht, Notar; Grundbucheintrag, Katasteramt … )

  3. Welche Gesetze und Regelungen gelten, wenn eine teilweise eigenständige Wand durch das Abreißen des Nachbarhauses plötzlich zur Außenwand wird, für Wärmedämm-Maßnahmen?

Das (Neu-) Vermessen des Grundstückes würde sehr teuer werden, da es kein einfaches Rechteck ist, sondern mindestens 8 Vermessungspunkte benötigt. In welchem Maße werden bei der Vermessung die Nachbarn einbezogen (auch die Stadt)? Wie wird es gehandhabt, wenn sich beim Vermessen Abweichnungen vom theoretischen Grundstücksverlauf zeigen?

Energie, Recht, waermedaemmung, Grundbuch, Grundstück, Vermessung, Grundstücksgrenze

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