Ein Bekannter war in einer Angelegenheit beim Anwalt, um sich beraten zu lassen. Er hat dort nichts unterschrieben. Der Anwalt hat ihm eine Kostenaufstellung für seine zukünftige Tätigkeit zugeschickt mit der Bitte, die Vollmacht unterschrieben an ihn zurückzusenden und die Gebühr zu bezahlen. Da diese für meinen Bekannten jedoch viel zu hoch ist, möchte er den Anwalt nicht beauftragen. Nun droht dieser damit, das Mandat außerordentlich zu kündigen (ich frage mich, welches Mandat, wenn nichts unterschrieben wurde?) und den Betrag gerichtlich geltend zu machen. Hat er ein Recht dazu? Es geht hier nicht um die Kosten für eine Erstberatung (seltsamerweise hat er sich nicht zu Kosten für eine Erstberatung geäußert), sondern um die Kosten dafür, dass der Anwalt tätig wird. Danke!
Anwalt nach Ersttermin bezahlen?
Gebühren,
Anwalt,
Kosten
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.