Ist meine Streifenkarte ungültig?

Hallo ich habe eine Frage

Ich bin letztens mit der S-Bahn gefahren und wurde kontrolliert. Ich habe den Kontrolleuren auch meine Streifenkarte gezeigt. Das "Problem" war aber, dass die Karte bei der 4 abgerissen war jedoch habe ich die 10 gestempelt (dazwischen waren auch schon 5,6,7,8 und 9 entwertet). Der Kontrolleur meinte das er beschädigte Karten nicht annehmen darf und das ich sie nochmal bei den Reisezentrum der DB vorlegen soll und dann nur die Bearbeitungsgebühr zahlen muss. Er hat sogar noch auf die Fahrpreisnacherhebung bei Produkt Streifenkarte hingeschrieben, dass man das ganze nachvollziehen kann. Ich bin dann ein paar Tage später zu diesem Reisezentrum gegangen und wollte sie vorlegen. Da meinte der Typ, dass er das nicht annehmen kann, weil es keine persönliche Fahrkarte ist und ich somit nicht nachweisen kann, dass das meine Fahrkarte ist. (Der Freund, der mit mir S-Bahn gefahren ist konnte bezeugen das ich die Karte vorgezeigt habe). Jedenfalls hat er dann gesagt, dass man bei der Streifenkarte nichts beanstanden kann außer, dass ich falschrum (also entgegen der Pfeilrichtung) gestempelt habe. (Da hab ich mir auch schon wieder gedacht wenn man in Eile ist dann interessiert es einen nicht in welche Richtung man gestempelt hat und selbst wenn es einem auffällt was soll man dann machen neu stempeln oder richtig rum drüber stempeln). Der Typ hat mich dann auf deren Website verwiesen (lustiger weise konnte er die Website an seinem Uralt PC nicht mal öffnen und das als eigener Mitarbeiter). Auf der Seite konnte man denen mit Anhängen schildern was das Problem ist. Das hab ich dann auch getan.

Ich habe ihnen also geschrieben dann kam nach 3 Wochen die Antwort, dass das keine persönliche Fahrkarte ist und ich doch bitte eine nachweisen soll ansonsten muss ich 60 Euro zahlen. (Hatte das Gefühl das sie sich meinen Text nicht mal durchgelesen haben. Ich habe sogar die Fahrpreisnacherhebung wo drauf steht Streifenkarte als Anhang mit der Streifenkarte mitgeschickt. Aber am besten war noch der Schluss von dem Brief: "Wir wünschen ihnen künftig eine tolle Fahrt!").

Ich persönlich sehe es überhaupt nicht ein das Geld zu zahlen ich meine ich gebe doch nicht 13 Euro für eine Streifenkarte aus um dann 60 Euro zu zahlen weil die Kontrolleure nicht erkennen, dass es keinen Unterschied macht ob die 4 fehlt.

Außerdem steht in den Regelungen der DB nur, dass beschädigte Karten als ungültig erklärt werden, wenn sie zerschnitten beschädigt etc sind, sodass sie nicht mehr geprüft werden können (was in dem Fall meiner Meinung nach nicht der Fall ist)

Ich habe vor mich noch bei denen telefonisch zu melden (sofern das geht habe es schon öfter probiert aber bevor ich die Zahlenkombination fertig eingeben konnte kam schon ein diese Nummer funktioniert nicht ist ja klar wenn man sie noch nicht fertig eingegeben hat!)

Was würdet ihr tun?

Tut mir leid für den langen Text aber dieses Thema ärgert mich derzeit einfach so sehr

Danke schon mal im Vor

Deutsche Bahn, Streifenkarte
Schwarzfahren mit ungültigem Kinderticket?

Ich bin mit meiner Freundin das zweite Mal Bahn gefahren, also überhaupt im Leben sag ich mal grob. Ich hatte versucht ein ganz normales Fahrticket mit einem 20€ Schein zu kaufen, Automat hat's nicht angenommen. Hatte wegen sozialer Angst nicht den Mut andere Fahrgäste zu fragen, ob Sie es wechseln könnten. Hab mir dann von meiner Freundin einen 5€ Schein geliehen (Sie hatte dann auch nur größere Scheine, weil sie als erstes ein Kinderticket gekauft hat... fragt mich nicht, warum..) und ich hab mir dann auch ein Kinderticket gekauft, meine Logik: besser irgendein Ticket als gar keins. Es war weit und breit kein Schaffner zu sehen und eben erst viel später, während der Fahrt. Da dachte ich, zum Glück, dass wir uns noch eins gekauft haben. So, die Fahrt hin verlief ohne Probleme. Das Problem entstand auf der Rückfahrt. So dumm wie ich bin, wusste ich von vorneherein gar nicht, dass das nur für eine Hinfahrt war und gar kein Tagesticket. Hab dann halt gedacht, dass der für 90 Minuten oder eben eine ganzen Tag gültig ist. Wir haben dann die gleiche Fahrt zurück genommen und in der ersten Bahn verlief alles gut, war kein Schaffner da, in der zweiten Bahn wo wir maximal zwei Stationen weiterfahren mussten, war dann eine Schaffnerin vor Ort. Ich hab ihr dann einfach das Ticket gereicht (hab die auch noch vorher gestempelt, weit über das Zeitlimit hinaus...) und meinte direkt, dass ich das mit dem 20€-Schein versucht hätte, kam aber keine Antwort, sie meinte nur, das Ticket wäre ungültig und hatte nur meine Freundin nach ihrem Ausweis gefragt, mich aber nicht. Sie hatte dann nur noch im nachhinein nach meinem Alter gefragt, bin nicht mehr Minderjährig, also na ja. Sie meinte schließlich nur, dass wir dann Post kriegen. Ich hatte dann Angst weiter zufragen, was genau und na ja... Was erwartet mich jetzt? Ich gehe mal davon aus, ich zahl das Bußgeld und gut ist? Nur mal so am Rande, das war das erste Mal, dass wir Schwarzgefahren sind. Sonst auch keinerlei Vorstrafen oder sonstiges.

Polizei, Bahn, Deutsche Bahn, Schwarzfahren, Strafe, Fahrticket, ungültig
Hilfeeee! Ich habe Brief von EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH bekommen mit der Forderung 336,04 Euro wegen DB Bahn Card 50 bekommen.?

Hallo, die Sache ist es so: Ich habe am 5.10.2014 am Schalter München Hbf Bahncadr 50 beantragt, bezahlt und nach 3 Monate die Karte endlich erhalten( denn die Mitarbeiter mein Adresszusatz nicht richtig geschrieben hat, wurde die Karte zurückgegangen, dann musste ich per E-Mail mit DB handeln)

Also, am 1.6.2015 bin ich aus München umgezogen und habe total vergessen, BahnCard zu kündigen. Natürlich hat DB meine aktuelle Adresse nicht. Die Karte wurde automatisch seit 6.10.2015 verlängert. Anscheinend hat mir DB Vertrieb die Karte , vlt. auch Rechnung und evtl. Mahnungen zu meiner alten Adresse geschickt, was ich tatsächlich nicht bekommen habe.

Und ich habe am 8.01.2016 die Forderung in Höhe von 335,51 Euro von Inkasso bekommen. Ich habe dann gleich Widerspruch/ Reklamation per E-Mail geschrieben, denn ich habe ja die Karte nicht bekommen. Heute habe ich Antwort bekommen:

,,... vielen Dank für Ihre Mitteilung. Wir haben mit unserer Auftraggeberin Rücksprache gehalten. Auf Ihrem Antrag vom 06.10.2014 haben Sie leider weder Telefonnummer noch E-Mail Adresse bekanntgegeben, so dass diese Daten unserer Auftraggeberin nicht vorlagen. Die Rechnung, Zahlungserinnerung und Mahnung wurden auf dem Postwege versandt. Briefrückläufer sind nicht bekannt, so dass von einer ordnungsgemäßen Zustellung ausgegangen werden kann. Im Weiteren dürfen wir darauf hinweisen, dass es Ihrer Verpflichtung obliegt, etwaige Datenänderungen dem BahnCard Servcice umgehend bekannt zu geben. Unsere Auftraggeberin unternimmt dahingehend keine Nachforschungen, sondern muss sich auf die Angabe des Kunden hinsichtlich der Richtigkeit der Daten verlassen. In den Konditionen der Deutschen Bahn ist ausdrücklich bei Erwerb der BahnCard erkennbar, dass diese nach Gültigkeitsdauer in ein Abo fortgeführt wird, wenn nicht 6 Wochen vor Gültigkeitsende gekündigt wird.

Eine Kündigung Ihrer BahnCard lag bei der DB Vertrieb GmbH nicht vor, so dass Ihnen eine neue BahnCard zu- und in Rechnung gestellt wurde. Diese ist vom 06.10.2015 bis 05.10.2016 gültig. Ihnen wurde aktuell eine ErsatzBahnCard zugestellt. Wir dürfen Sie daher auffordern, den offenen Gesamtbetrag in Höhe von EUR 336,04 bis zum 01.02.2016 an uns auszugleichen...''

Ich weiß jetzt nicht mehr was ich tun soll. Ich will den Betrag nicht bezahlen, weil ich die Karte nicht bekommen habe! Leute, helft mir!!!! Ich würde mich über jede Antwort freuen!!!

Viele Grüße!

Deutsche Bahn, Inkasso, Mahnung, Reklamation
Ungültiges Ticket. Lohnt es sich, Einspruch gegen Fahrpreisnacherhebung einlegen?

Guten Tag. Mein Problem ist Folgendes.. Ich fuhr letzte Woche mit dem Fernbus bis nach Hannover. Das letzte Stück der Strecke, zu einem Bekannten, musste ich jedoch mit der Bahn fahren. Soweit eigentlich kein Problem, dachte ich. Ich kaufte mir also im Hannover Bahnhof das Ticket an einem der Automaten und stieg 20 Minuten später in den Zug. Als ich jedoch der Kontrolleurin das Ticket vorlegte, klärte diese mich darüber auf, dass mein Fahrschein ungültig wäre und sie mir eine Fahrpreisnacherhebung über 60 € ausstellen würde. Im ersten Moment wusste ich nicht einmal weshalb es nicht gültig ist und es dauerte auch eine Weile bis die "nette" Damen sich irgendwann davon überzeugen ließ mich aufzuklären. Das Problem ist, ich hätte das Ticket nach dem Kauf selbst am Bahngleis entwerten müssen. Dieses Verfahren ist mir allerdings nicht geläufig, da es hier (Bayern/Unterfranken) üblich ist, dass der Kontrolleur im Zug das Ticket entwertet und nicht der Fahrgast vor Antritt der Reise. Auf meiner Erklärungsversuche, dass doch auf dem Fahrschein zu lesen wäre, an welchem Tag und um welche Uhrzeit es gekauft wurde und ich eben davon ausgegangen bin dass das überall einheitlich wäre, weil es schließlich alles das selbe Unternehmen, also die Deutsche Bahn ist, ging die Dame gar nicht erst ein und sagte mir ich könnte Wiederspruch einlegen. Nun wüsste ich gerne ob jemand damit irgendwelche Erfahrungen hat und ob überhaupt eine Chance besteht um diese 60 € Strafe herum zu kommen. Vielen Dank schon einmal im Voraus.

Bahn, Deutsche Bahn, Fahrpreisnacherhebung
Deutsche Bahn. zu unrecht von Schaffnerin wegen Schwarzfahren bestraft?

Hallo zusammen,

Gestern Abend wurde ich beim "Schwarzfahren erwischt". An der Haltestelle, an der ich eingestiegen bin gibt es keinen Fahrkarten Automaten. Der Automat war in den vorherigen Fahrten im Zug und man konnte das Ticket entspannt nach dem einsteigen während der Fahrt lösen. Jetzt ist es anscheinend ein anderer Zug ohne Fahrkartenautomaten.
Ich bin am Anfang des Zuges eingestiegen und bin auf der Suche nach einem Fahrkartenautomaten oder eines Schaffners einmal durch den Zug gelaufen. Dabei habe ich weder das eine noch das andere gesehen, obwohl der Zug war zu diesem Zeitpunkt noch relativ leer war. Daraufhin habe ich mich hingesetzt und auf einen Schaffner gewartet. Nach 2 Stationen habe ich eine Schaffnerin gesehen und habe auf mich aufmerksam gemacht, damit sie zu mir kommt und ich das Ticket lösen kann. Ich habe ihr sofort gesagt, wo ich eingestiegen bin und wohin ich will. Sie wollte ohne eine andere Informationen sofort meinem Ausweis, um mir die 60€ aufzubrummen. Damit es keine Stress gibt, habe ich ihr diesen sofort gegeben und habe ihr während sie das Knöllchen ausfüllt den Sachverhalt erklärt. Sie wollte mir jedoch nicht glauben! Es könne ja nicht sein, dass ich vorne eingestiegen bin und durchgegangen bin, weil ich sie gesehen hätte oder sie mich ja gesehen hätte. Außerdem habe sie in der Zwischenzeit 4 Tickets verkauft.

Es stand jedoch niemand im Gang, da ich sonst an ihm vorbei gelaufen wäre und ihn bemerkt hätte. Sie gab mir unrecht und stellte die Strafe aus. Irgendwann wurde sie sehr unhöflich und es hieß nur noch "alles was Sie wissen müssen steht auf dem ausgestellten Ticket. Wenn sie meinen, dass ich meine Arbeit nicht richtig mache, reichen Sie doch Beschwerde ein!". Ich habe sie natürlich während der Fahrt noch beobachtet und bei anderen Fahrgästen schien es kein Problem mehr gewesen zu sein, dass diese nach langer Fahrt einen Fahrschein lösen können - und das auch nachdem die Schaffnerin auf sie zu kam. Der Zug war dann natürlich voller, aber diese Fahrgäste haben sich nicht einmal um einen Fahrausweis bemüht und standen nach dem Einstieg nur an der selben stelle. Nachdem ein Fahrgast von meinem Disput mit der Schaffnerin Wind bekam, ist er auf sie zugegangen und wollte auch ein Ticket lösen. Ihm wurde auch eine normale Fahrkarte ausgestellt.

Meine Frage ist da, ob ich mich zurecht schlecht behandelt fühle und Beschwerde einlegen sollte oder mit die Strafe zu unrecht ausgehängt wurde? Wie seht ihr das?

Bahn, Deutsche Bahn, Beschwerde, Fahrschein, Schwarzfahren, Unrecht, Schaffner
10er Streifenkarte zu viel gestempelt. Steht der Bahn eine Fahrpreisnacherhebung zu?

Hallo, vor einigen Wochen war ich zu Besuch in München, von wo aus mein Flieger weiter nach London gehen sollte. Um nun vom Marienplatz zum Flughafen zu gelangen kaufte ich mir nun eine 10er Streifenkarte, welche ich in eile abstempelte. Laut Beförderungsbedingungen müssen Erwachsene (>20 Jahre) 2 Streifen/Zone stempeln, jüngere Passagiere nur einfach. Mit 19 Jahren hätte ich also nur einfach Stemplen müssen, stempelte fälschlicherweise jedoch 8, statt der nötigen 4 Streifen ab.

Wie es kommen musste wurde ich nun in der S-Bahn zum Münchner Flughafen kontrolliert, wo ein aufmerksamer Kontrolleur meine Karte als ungültig beanstandete, obwohl ich die Fahrkarte sowohl bezahlt, als auch gestempelt hatte, sogar zu viel! Er stellte mir eine Fahrpreisnacherhebung aus, über welche ich in Angesicht meines Fluges nicht mehr mit ihm diskutieren konnte, worauf seine Kollegen mir rieten bei der DB einspruch einzulegen.

Genau dies habe ich dann getan. Ich legte Bilder meiner gestempelten Fahrkarte vor, schilderte die Situation und wartete erstmal einige Wochen auf Rückmeldung, bis dann endlich ein Brief der DB eintrudelte. In diesem behauptete das Unternehmen, ich müsse die 60€ gebühr zahlen, da ich ja des Fahrens "ohne gültigen Fahrschein" bezichtigt worden war, und die Streifenkarte ein "Nicht personalisiertes Ticket" sein, welches nicht nachgezeigt werden könne. Auf weitere Berufungen meinerseits, dass diese Aussage unberechtigt sein und nicht den Tatsachen entsprechen würden, wiederholte die Bahn lediglich dieses eine Argument.

Wie seht ihr das? Wer ist im Recht, und was kann ich tun?

München, Recht, Bahn, Deutsche Bahn, Ticket, MVV

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