Hallo, die Sache ist es so: Ich habe am 5.10.2014 am Schalter München Hbf Bahncadr 50 beantragt, bezahlt und nach 3 Monate die Karte endlich erhalten( denn die Mitarbeiter mein Adresszusatz nicht richtig geschrieben hat, wurde die Karte zurückgegangen, dann musste ich per E-Mail mit DB handeln)

Also, am 1.6.2015 bin ich aus München umgezogen und habe total vergessen, BahnCard zu kündigen. Natürlich hat DB meine aktuelle Adresse nicht. Die Karte wurde automatisch seit 6.10.2015 verlängert. Anscheinend hat mir DB Vertrieb die Karte , vlt. auch Rechnung und evtl. Mahnungen zu meiner alten Adresse geschickt, was ich tatsächlich nicht bekommen habe.

Und ich habe am 8.01.2016 die Forderung in Höhe von 335,51 Euro von Inkasso bekommen. Ich habe dann gleich Widerspruch/ Reklamation per E-Mail geschrieben, denn ich habe ja die Karte nicht bekommen. Heute habe ich Antwort bekommen:

,,... vielen Dank für Ihre Mitteilung. Wir haben mit unserer Auftraggeberin Rücksprache gehalten. Auf Ihrem Antrag vom 06.10.2014 haben Sie leider weder Telefonnummer noch E-Mail Adresse bekanntgegeben, so dass diese Daten unserer Auftraggeberin nicht vorlagen. Die Rechnung, Zahlungserinnerung und Mahnung wurden auf dem Postwege versandt. Briefrückläufer sind nicht bekannt, so dass von einer ordnungsgemäßen Zustellung ausgegangen werden kann. Im Weiteren dürfen wir darauf hinweisen, dass es Ihrer Verpflichtung obliegt, etwaige Datenänderungen dem BahnCard Servcice umgehend bekannt zu geben. Unsere Auftraggeberin unternimmt dahingehend keine Nachforschungen, sondern muss sich auf die Angabe des Kunden hinsichtlich der Richtigkeit der Daten verlassen. In den Konditionen der Deutschen Bahn ist ausdrücklich bei Erwerb der BahnCard erkennbar, dass diese nach Gültigkeitsdauer in ein Abo fortgeführt wird, wenn nicht 6 Wochen vor Gültigkeitsende gekündigt wird.

Eine Kündigung Ihrer BahnCard lag bei der DB Vertrieb GmbH nicht vor, so dass Ihnen eine neue BahnCard zu- und in Rechnung gestellt wurde. Diese ist vom 06.10.2015 bis 05.10.2016 gültig. Ihnen wurde aktuell eine ErsatzBahnCard zugestellt. Wir dürfen Sie daher auffordern, den offenen Gesamtbetrag in Höhe von EUR 336,04 bis zum 01.02.2016 an uns auszugleichen...''

Ich weiß jetzt nicht mehr was ich tun soll. Ich will den Betrag nicht bezahlen, weil ich die Karte nicht bekommen habe! Leute, helft mir!!!! Ich würde mich über jede Antwort freuen!!!

Viele Grüße!