Hallo, vor einigen Wochen war ich zu Besuch in München, von wo aus mein Flieger weiter nach London gehen sollte. Um nun vom Marienplatz zum Flughafen zu gelangen kaufte ich mir nun eine 10er Streifenkarte, welche ich in eile abstempelte. Laut Beförderungsbedingungen müssen Erwachsene (>20 Jahre) 2 Streifen/Zone stempeln, jüngere Passagiere nur einfach. Mit 19 Jahren hätte ich also nur einfach Stemplen müssen, stempelte fälschlicherweise jedoch 8, statt der nötigen 4 Streifen ab.

Wie es kommen musste wurde ich nun in der S-Bahn zum Münchner Flughafen kontrolliert, wo ein aufmerksamer Kontrolleur meine Karte als ungültig beanstandete, obwohl ich die Fahrkarte sowohl bezahlt, als auch gestempelt hatte, sogar zu viel! Er stellte mir eine Fahrpreisnacherhebung aus, über welche ich in Angesicht meines Fluges nicht mehr mit ihm diskutieren konnte, worauf seine Kollegen mir rieten bei der DB einspruch einzulegen.

Genau dies habe ich dann getan. Ich legte Bilder meiner gestempelten Fahrkarte vor, schilderte die Situation und wartete erstmal einige Wochen auf Rückmeldung, bis dann endlich ein Brief der DB eintrudelte. In diesem behauptete das Unternehmen, ich müsse die 60€ gebühr zahlen, da ich ja des Fahrens "ohne gültigen Fahrschein" bezichtigt worden war, und die Streifenkarte ein "Nicht personalisiertes Ticket" sein, welches nicht nachgezeigt werden könne. Auf weitere Berufungen meinerseits, dass diese Aussage unberechtigt sein und nicht den Tatsachen entsprechen würden, wiederholte die Bahn lediglich dieses eine Argument.

Wie seht ihr das? Wer ist im Recht, und was kann ich tun?