Angeblich Schwarz gefahren. Was soll ich tun?

4 Antworten

Wenn du zu dem Zeitpunkt eine auf deinen Namen laufende gültige Fahrkarte hattest und diese vorlegen kannst, musst du in der Regel die Strafgebühr nicht bezahlen. Es kann allerdings sein, dass du Verwaltungsgebühren zahlen musst, aber zumindest nicht alles.

Wenn du dir allerdings sicher bist, dass du es nicht warst, würde ich auf jeden Fall Widerspruch einlegen (auch mit Vorweis der Fahrkarte).


Wenn du das wirklich unbegründet, kannst Du da natürlich widersprechen.

Hast du Feinde? XD
Man könnte einfach auf glaubwürdig tun und deine Vor- Nachname alter (datum) anschrift etc sagen? Nicht der kontro will ausweis sehen und nicht jeder bleibt hart


Ist dir ein Ausweis gestohlen worden? Personalausweis, Reisepass usw.?


mafiaking333 
Beitragsersteller
 25.02.2016, 19:08

Nein...

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Spuky7  25.02.2016, 19:10
@mafiaking333

Der Kontrolleur verlang den Ausweis. Kannst du dich erinnern, den mal vorgezeigt zu haben? Nur eine Namensnennung reicht nicht bei Schwarzfahren, die wollen, wenn sie einen erwischen, den Ausweis sehen. Widersprich schriftlich dem Brief, wenn du es nicht warst.

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