Angeblich Schwarz gefahren. Was soll ich tun?
Hallo zusammen,
Ich habe heute einen Brief von der DB bekommen indem steht, dass ich anscheinend an einem Mittwoch(Datum)um 14:04 schwarz. Nennen wir die Station, wo ich erwischt wurde X.
Ich kann mich gar nicht erinnern, dass ich überhaupt in den letzten Monaten schwarz gefahren bin. Ich habe (für einen Kreis) eine E-Karte mit der ich fahren kann. Ich habe am Mittwoch früher von der Schule aus (Ca. 12:15) und nehme dann den Bus nachhause. Ca. 12:45 bin ich dann auch zuhause.
Wenn ich in der Schule bleibe, dann bis 13:05. Ich nehme dann meistens den Bus nachhause( Mit Bus ca. 13:40 da) oder nehme tatsächlich die Bahn. Allerdings nehme ich die Bahn um 13:33. Ca .13:45 bin ich dann auch zuhause. Wie kann ich also 14:04 erwischt werden?
In der Station X steige ich sowieso NIE ein oder bin früher bin, da meine Schule erst eine Station NACH X einsteige und nur eine Station warten muss, bis ich aussteige.
Ich hab außerdem, 3 gute Freunde mit denen ich immer zusammen zur Schule gehen und nachhause gehe. Auch die können sich nicht erinnern und sind sich 100 % sicher dass ich NICHT Schwarz gefahren bin.
Was soll ich nun machen? Ich sehe es nicht ein diesen Beitrag zu zahlen!
Mit freundlichen Grüßen.
4 Antworten
Wenn du zu dem Zeitpunkt eine auf deinen Namen laufende gültige Fahrkarte hattest und diese vorlegen kannst, musst du in der Regel die Strafgebühr nicht bezahlen. Es kann allerdings sein, dass du Verwaltungsgebühren zahlen musst, aber zumindest nicht alles.
Wenn du dir allerdings sicher bist, dass du es nicht warst, würde ich auf jeden Fall Widerspruch einlegen (auch mit Vorweis der Fahrkarte).
Wenn du das wirklich unbegründet, kannst Du da natürlich widersprechen.
Hast du Feinde? XD
Man könnte einfach auf glaubwürdig tun und deine Vor- Nachname alter (datum) anschrift etc sagen? Nicht der kontro will ausweis sehen und nicht jeder bleibt hart
Ist dir ein Ausweis gestohlen worden? Personalausweis, Reisepass usw.?
Der Kontrolleur verlang den Ausweis. Kannst du dich erinnern, den mal vorgezeigt zu haben? Nur eine Namensnennung reicht nicht bei Schwarzfahren, die wollen, wenn sie einen erwischen, den Ausweis sehen. Widersprich schriftlich dem Brief, wenn du es nicht warst.
Nein...