Miete unter Vorbehalt zahlen - wann noch wirksam - Mietminderung?

Hallo zusammen,

Vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen.

Kurz nach meinem Einzug war in der über mir liegenden Wohnung ein Rohr Leck

aufgrund dessen tropfte das Wasser von meiner Badezimmerdecke.

Meine Nachbarin durfte nicht mehr duschen, weil das Wasser sonst immer wieder bei mir landen würde.

Leider hat sie sich nicht immer daran gehalten, da sich die arbeiten sehr lange hingezogen haben.

Bis erstmal das leck, gefunden wurde, ist schon ein halbes Jahr vergangen.

Bei mir im Badezimmer roch es total moderig. einfach unangenehm, Ich habe meinen Vermieter mehrmals einen Brief zugeschickt

mit der Bitte endlich diesen schaden zu beheben. Es verlief alles total langsam. Die Handwerker mussten meine Badezimmer decke erst einmal auf kloppen

damit, die an das leck kommen. Wow sie hatten es geschafft. Aber das Loch und der restliche schaden bei mir wurden natürlich nicht behoben.

Ich habe erneut schriftlich darum gebeten den schaden endlich zu beheben, und mitgeteilt das ich die miete nur noch unter Vorbehalt zahle.

Nach langer Zeit wurde wenigstens das Loch geschlossen. Habe mehrfach gebeten den schaden endlich vollständig zu beheben. Aber keinerlei Reaktion mehr.

Jetzt frage ich mich da ich die miete unter Vorbehalt gezahlt habe, kann ich da noch etwas wirksam machen? Da man ja nach einer gewissen zeit die, Miete auch mindern muss. Es wurde ja immer wieder aber sehr schleppend etwas gemacht, und war guter Dinge das alles mal fertig wird. Deshalb hatte ich die miete, noch nicht gemindert. Aber inzwischen bin ich es satt.

Könnte ich jetzt sagen das ich ab sofort die miete mindern werde?
oder muss ich schon wieder eine Frist setzen?

Wohnung, Miete, Schimmel, Recht, Mietrecht, Mietminderung, danke, vermieterpflichten, Wasserschaden

Meistgelesene Beiträge zum Thema Danke