Geschichte Experten-Bitte Unterschied Grundherrschaft und Leibeigenschaft.Freue mich um gute Antwortenđ?
Ok.Grundherr=Besitz den Boden,verfĂŒgt ĂŒber Land,Gegenleistung fĂŒr Bauern,ist der Schutz.Das verstehe ich.Supiii
Aber LEIBHERR,dieser verfĂŒgt anscheinend ĂŒber das Leben.Eine Art Sklave!!!!WAS hat es aber fĂŒr einen Vorteil Leibherr fĂŒr die Bauern ?Wer wollte bitte ein Sklave sein?Bitte um đ„șeinen Unterscheidung zu Leibherr/Grundherr?Wer ist dann zum Leibherr gegangen,wenn dieser NUR das Leben besitzt??????
2 Antworten
Der Grundherr war des Besitzer des Bodens. Er hat ihn entweder durch eigene DienstmĂ€nner bearbeiten lassen oder z. B. an Bauern vergeben und dafĂŒr Abgaben kassiert. Der Leibherr war nicht nur der Besitzer des Bodens, sondern auch der Menschen, die ihm gehörten und fĂŒr ihn arbeiten mussten. Das hört sich in der Theorie furchtbar an, in der Praxis war der Unterschied manchmal aber sehr gering. Es hat Grundherren gegeben, die extrem hohe Abgaben verlangt und brutal eingetrieben haben, und Leibherren, die ihre Leibeigenen gar nicht schlecht behandelt haben. NatĂŒrlich haben sich die Bauern nicht gedrĂ€ngt, Leibeigene zu sein. Wer aber dort geboren wurde, hatte meistens keine andere Wahl. Die meiste haben es als ihr vorgegebenes Schicksal angenommen, auch weil die Kirche christliche Demut gepredigt hat. Der einfache Mann werde seine Belohnung im Himmel bekommen, die Pfaffen bekamen ihre Belohnung oft schon hier auf Erden. Es hat in den damaligen deutschen LĂ€ndern aber auch Gebiete gegeben wie z.B. die Schweiz oder Tirol, wo die Leibeigenschaft schon im Mittelalter abgeschafft wurde und wo sich Formen der demokratischen Selbstverwaltung entwickelt haben, z. B. die "Generalgemeinden" in Tirol, in die niemand dreinreden konnte.
Leibeigenschaft ist datsĂ€chlich das Eigentum am Menschen und an dessen Besitz, der ihm nur zur Nutzung ĂŒberlassen ist.
Leibeigenschaft und Sklaverei sind nicht unbedingt gleichbedeutend. denn der leibeigene Bauer erbringt nur einen Teil seiner Leistung fĂŒr den Grund- und Leibherrn. Vom Rest kann er selber leben.
Schwierig wird das nur in Notzeiten. Dann besteht der Herr auf seinen Abgaben und fĂŒr den Bauern bleibt kaum was ĂŒbrig. Er darf aber seine Scholle nicht verlassen oder sich einen anderen Lebensunterhalt suchen.
Und wie auch in der Sklaverei gilt: Guter Herr, gutes Auskommen, schlechter Herr, schlechtes Auskommen.
Nein. Grundherr und Leibherr waren identisch, nur dass der Grundherr in seiner Eigenschaft als Leibherr auch ĂŒber die Freiheit seiner Leute entscheiden konnte.
Ein klassischer Grundherr ist der EigentĂŒmer des Landes, das er praktisch "verpachtet", der Leibherr hat Anspruch auf Frondienste (also kostenlose Arbeit).
Zum Herrn ging der Bauer nur dann, wenn er von ihm beispielsweiose die erlaubnis zur Heirat oder Ăhnliches erbitten wollte, denn fĂŒr alles brauchte er dessen Genehmigung. Freiwillig hat das keiner getan. Der Bauer war als Kind seines Vaters, der Leibeigener war, selbst in die Leibeigenschaft hineingeboren worden. Er hat sich das nicht ausgesucht, das war einfach so.
Wir dĂŒrfen das nicht nach heutigen MaĂstĂ€ben bemessen. Im Mittelalter und bis weit ins 18. Jahrhundert hat das niemand hinterfragt. erst im Zuge der AufklĂ€rung kamen Begriffe wie "Freiheit" oder "Menschenrechte" ins GesprĂ€ch.
Also Bauern in der Leibeigenschaft mussten auch fĂŒr den Leibherren auf dem Land arbeiten,oder wie?Wer ist dann bitte zum Leibherren gegangen,wenn dieser von ihm unterworfen war?