Muss ich meine Türe meines Kellerabteil (Holzlattentüre,wo man durchgucken kann)nun offen halten bzw nicht mehr abschließen,nur weil neuer Vermieter das will?

Merkwürdige Dinge passieren in einem 5-Familienhaus.Jahrzehnte lang hatten Mieter ein Vorhängeschloss an ihrem Kellerabteil(Holzlattentür(ich kenne nicht den richtigen Ausdruck),die genügend Luft zum Austausch zuläßt. Nun will der Vermieter ,dass die Türen des Kellerabteils der Mieter nicht abgeschlossen werden. Hierzu ist noch zu sagen,dass die Kellertüre(Eisentüre)am Eingang zum Keller (vom Treppenhaus her)immer unverschklossen bleibt.Oftmals ist die Haustüre durch den EG-Mieter verschlossen. Die andere Kellertüre,die auf der anderen Seite (nach Durchgang der Waschküche) mit Zugang zum Garten des Erdgeshoßmieters,bleibt je nach Lust und Laune,Sommer oder Winter des EG-Mieters offen oder Verschlossen.Eigentlcih müßte diese Kellertür(ebenfalls Eisentüre) zum Garten für die anderen Mieter als Fluchtüre nicht verschlossen werden dürfen,zumindes von innern geöffnet werden können.---- Der Mieter im Erdgeschoß hat den ehemaligen Öltankraum zu seinem Hobbyraum ausgebaut und lagert dort Handwerkszeugs;Farbtopfe etc für gelegentliche Arbeiten für oder in der Nachbarschaft.Die Fenster seines "Hobbyraums" hat er mit Pappkarton verdeckt,dass niemand von außen(von außerhalb des Haus) in seine "Werkstatt" gucken kann(es bsteht die Vermutung,dass er nebenbei gewerbliche Dinge in seinem "Hobbaraum" macht).Der Hobbyraum hat eine Eisentür(weil ehemaliger Öltankraum)und ist meistens angelehnt ,bzw nicht abgechlossen.

Irgendwie verstehe ich nicht ,was in diesem Haus los ist und was der Vermieter und sein Liebling weil Zuträger(Erdgeschoßmieter)will? Wer könnte mir helfen,was die Absichten solcher Leute sind?

Tür, Brandschutz, Keller
Kann der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer zwingen als Brandschutzbeauftragte/r im Unternehmen zu fungieren (Arbeitnehmer war vorher noch nie in dem Feld tätig)?

Ich habe 2 Fragen

  1. Kann der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer zwingen als Brandschutzbeauftragte/r im Unternehmen zu fungieren? (Arbeitnehmer war vorher noch nie in dem Feld tätig)

  2. Kann der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer zwingen, die nötige Schulung bzw das nötige Seminar an einem seiner Arbeitsfreien Tage zu besuchen?

Im konkreten Fall geht es um eine Person in meinem Bekanntenkreis, welche ohne vorher informiert zu werden, Mails bekam die Ihre Teilnahme an einem Brandschutzseminar bestätigten.

Nach Anfrage bei ihrem Chef teilte dieser mit, das besagte Person "ausgewählt" wurde zukünftig als Brandschutzbeauftragte zu fungieren. Auf die Frage warum Sie und nicht eine/r der Kollegen/Kolleginnen ließ der Arbeitgeber etwas verlauten was sinngemäß bedeutete "Von denen würde das ja keiner machen wollen."

Als besagte/r Arbeitnehmer/in anmerkte, dass auch Sie kein Interesse daran habe machte der Arbeitgeber deutlich, dass Ihre Meinung dabei irrelevant sei und die Person das machen müsse wenn der Arbeitgeber ihr das sagt.

Zusätzlich findet das Seminar/die Schulung auch noch an einem Arbeitsfreien Tag des Arbeitnehmers statt. (Besagte Person arbeitet im Schichtdienst, auch Nachts und an Wochenenden)

Ich bin für jede hilfreiche Antwort (am besten natürlich mit belegten Quellen) sehr dankbar!

Brandschutz, Arbeitsrecht, Arbeitnehmer
Lagerung im Keller vs. Lagerung in Tiefgarage - wo ist der Unterschied?

Hallo Forumsmitglieder,

unser Vierparteienhaus ist voll unterkellert, ein Großteil davon ist Tiefgarage mit vier Boxen mit gemauerten Wänden, jede ca. 6 x 3,5 m groß, also genug Platz, um ein Auto abzustellen und daneben noch einen Schrank oder ein Regal zu platzieren. Die ganze Tiefgarage hat mit Wendebereich über 100qm, ist also als Mittelgarage qualifiziert.

Wir haben neben dem Auto zwei Schränke mit Koffern, Winterschuhen u.a. in unserer Garage, zusätzlich noch die Getränkekisten. Die Nachbarn haben neben ihren Autos Regale mit allerlei Krimskrams, wie Autozubehör und Werkzeug gelagert.

Nebenan sind unserer Kellerräume, durch zwei Brandschutztüren von der TG und einer Brandschutztür vom Treppenhaus getrennt - alles normal.

Jetzt kommt ein neuer Mieter und damit neues Glück ;-( Er fordert jetzt unter Bezug auf die bay. Garagenordnung und der Brandschutzverordnung, dass die Schränke und leicht brennbaren Materialien aus der Garage zu entfernen sind. In den Keller nebenan dürfen wir sie stellen. Dort lagern auch andere Möbel, Kleider, Wäsche, ...

Was mir jetzt nicht einleuchtet: Für Tiefgaragen bestehen offensichtlich genaue Regeln, was gelagert werden darf und was nicht, obwohl die Ur-Nutzung, also Parken, nicht eingeschränkt ist, im nebenan liegenden Keller darf aber so ziemlich alles gelagert werden. Paradoxerweise dürfen in einer Mittelgarage bis 200 Liter Diesel und 20 Liter Benzin gelagert werden, was ja auch einen Brand befördern kann.

Müssen wir jetzt damit rechnen, falls ein Gutachter/Brandschutzbeauftragter eingeschaltet wird, dass wir das gelagerte Material aus unserer Tiefgarage entfernen und uns andere Lagerflächen suchen müssen?

Anmerkung: Ich weiß, dass man hierzu auch Behörden und Feuerwehr befragen kann, ich weiß aber nicht, ob ich dabei schlafende Hunde wecke, deshalb wäre eine kompetente Antwort in diesem Forum sehr hilfreich.

Danke schon mal dafür.

Brandschutz, Keller, Tiefgarage
Wie kann ich meine Nachbarn daran hindern die Haustür abzuschließen?

Hallo,

bevor wir in unsere aktuelle Wohnung gezogen sind, wurde in diesem Haus zwei mal (versucht) eingebrochen. Von einem Polizisten haben unsere Nachbarn den Hinweis erhalten die Haustür abgeschlossen zu halten. Nun wird die Haustür immer wieder zu jeder Tages- und Nachtzeit verschlossen. Das passt uns überhaupt nicht, da wir im obersten Stock wohnen und jeden Besucher, Postboten, Pizzalieferanten usw. unten an der Tür herein lassen und ggf. auch wieder heraus lassen müssen. Außerdem haben wir Bedenken bezüglich des Brandschutzes und der Zugänglichkeit für Rettungskräfte. Unsere Vermietung (Wohnungsbau Gesellschaft) meinte auf Grund der Einbrüche bekäme man "das nicht mehr aus den Mietern raus". Ist die Vermietung hier in der Pflicht etwas zu unternehmen? Man hat uns angeboten ein entsprechendes Spezialschloss einbauen zu lassen, das müsse dann aber mit der Zustimmung der Mieter und zu deren Lasten geschehen. Also auch zu unseren. In wie weit habe ich ggf. rechtliche Handhaben gegen meine Nachbarn? Stellt es evtl. schon Freiheitsberaubung dar, wenn jemand abschließt und sich ein Gast in meiner Wohnung auf hält, der über keinen Schlüssel verfügt? Habe ich, da ich ja eine Wohnung mit funktionierendem Türöffner gemietet habe diesbezüglich eine Handhabe? Und wenn ja: Gegen meine Vermietung oder meine Nachbarn?

Vielen Dank für eure Hilfe

Miete, Sicherheit, Brandschutz, Recht, Mietrecht, Haustür, Nachbarn, Nachbarschaft, verschliessen, Freiheitsberaubung
Haustüren in Mehrfamilienhäusern dürfen lt. Urteil des LG Frankfurt nicht abgeschlossen werden?

Guten Tag, Haustüren in Mehrfamilienhäusern dürfen lt. Urteil des LG Frankfurt (Az: 2-13 S 127/12) nicht abgeschlossen werden. Brandschutz geht vor Einbruchschutz. Der Fluchtweg muss ohne Schlüssel zu öffnen sein. Dies heisst im Klartext: Einbau von Panikschlössern ist eine mögliche Alternative - andere Alternativen habe ich nicht gefunden.

Hierzu möchte ich folgende Fragen stellen:

  • Ist dieser Beschluss rechtlich für alle Eigentümergemeinschaften von Mehrfamilienhäusern bindend ?

  • Wenn anderweitige Beschlüsse gefasst sind z.B: Abschließen der Haustür nach 22 Uhr und immer einen Schlüssel bei sich führen - müssen diese Beschlüsse geändert werden?

  • Ist der Einbau von Panikschlössern nach dem o.g. Urteil zwingend? Sind die Hausgemeinschaften also verpflichtet Panikschlösser einbauen zu lassen?

  • Was ist, wenn der Fluchtweg gleichzeitig auch der Rettungsweg ist und niemand von außen im Notfall (Notarzt o.ä, eben auch die Feuerwehr.) in das Haus gelangen kann.

Im konkreten Fall handelt es sich um 2 zusammengehörende 3-geschossige Mehrfamilienhäuser - eines mit 10 und eines mit 11 Wohneinheiten. 3 Einheiten sind von Eigentümern bzw. Mietern dauernd bewohnt. Der Rest sind Ferienwohnungen, die nicht fremdvermietet sind, sondern von den inzwischen meist älteren Eigentümern (Ü65!!!) sporadisch genutzt werden. Es handelt sich um eine Wohneinheit in einer Ferienregion einer kleinen Schwarzwaldgemeinde. Eines der Häuser hat eine Tiefgarage mit direktem Zugang zu den Wohnungen. Es gibt pro Haus eine Ausgangstür, in dem Haus mit Tiefgarage ein Garagentor mit separat verschließbarer Seitentür, eine Stahltür als Zugang zum Treppenhaus und eine weitere Zwischentür zwischen Keller, Vorratsräumen, Waschküche Hobbyraum und den eigentlichen Wohnungen.

Für eine fundierte Antwort wäre ich sehr dankbar. lareina53

Brandschutz, Mehrfamilienhaus
Kann der Vermieter mein Eigentum auf Gemeinschaftsflächen entfernen?

Hallo, anbei folgender Fall: ___________________________________________________________________________________ Sehr geehrter Mieter,

mit unseren letzten Schreiben haben wir alle Mieter Gebete, alle Gegenstände auf den Gemeinschaftsflächen im Keller, Keller Abgang sowie im Treppenhaus zu entfernen. Erfreulicherweise sind nun alle Bewohner des Hauses dem nachgekommen.

Wir weisen darauf hin, dass zukünftig abgestellte Gegenstände auf den Gemeinschaftsflächen nun ohne weitere Mitteilung kostenpflichtig entsorgt werden. Für verloren gegangene Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

Für den reibungslosen Ablauf und Ihr Verständnis für die vorbeugende Brandschutzmaßnahme und die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht bedanken wir uns bei Ihnen und freuen uns, wenn das in Zukunft so bleibt.

Wir wünschen Ihnen weiterhin eine schöne Zeit in Ihrem Zuhause und hoffen, dass Sie sich noch lange wohl fühlen.

Mit freundlichen Grüßen Der Vermieter ___________________________________________________________________________________

Meine Fragen: 1. Kann der Vermieter mein Eigentum aus Gemeinschaftsräumen entfernen? Ist Diebstahl legal? Kann der Vermieter für sein handeln die Haftung ausschließen? 2. Kann der Vermieter Dinge entfernen, bei denen Gefahr in Verzug ist? Wie definiert sich Gefahr in Verzug? 3. Was ist rechtens?

Brandschutz, Mietrecht, Mietvertrag

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