Treppenhausfenster - Flucht-/Rettungsweg - blockiert und manipuliert!
Hallo, seit ca. 3 Wochen wird in unserem Wohnhaus mit 4 Mietparteien das Treppenhausfester im 2. Stock mutwillig blockiert und die Kippvorrichtung manipuliert. Es befindet sich ein schwerer, eiserner 3-stufiger Blumenhocker mit riesigem Blumenwerk davor. Der Blumenhocker wurde von der im 2. Stock wohnenden Mietpartei installiert, um eine "normale und gute Treppenhaus-Durchlüftung" zu vermeiden!??? Die Kippvorrichtung lässt sich nicht mehr nutzen, da der Schiebestift mit einem Stück Hart-Plastik blockiert wurde, der in die Arretierungshülse gestopt wurde. "Man fragt sich nicht lange, von dem dies gemacht wurde!" Ich denke, dass ist schon ein k r i m i n e l l e r Akt! Ich habe nunmehr beim Bauamt einen Antrag auf "TÄTIGWERDEN" gestellt. Wie seht ihr die Sache??? "Mit den Nachbarn reden ist leider schon lange vorbei! - ein Lärmprotokoll wegen den Leuten inkl. Mietabzug läuft auch schon 3 Monate!" Danke für weitere Tipps etc. im Voraus!
3 Antworten
Unzulässiger Eingriff in das Gemeinschaftseigentum, Sachbeschädigung, zudem ggfs. vorsätzliche Herbeiführung einer Gefahrensituation (sofern Fluchtweg).
Ist das eine WEG und Du Miteigentümer oder bist Du auch eine Mietpartei?
Falls Ersteres, Hausverwaltung kontaktieren. Treppenhaus freiräumen (Fluchtweg, zudem Gemeinschaftseigentum und somit nicht zur Privatnutzung ohne entsprechenden WEG-Beschluss geeignet). Fenster durch Fachfirma wieder gängig machen lassen und Rechnung durch Verursacher zahlen bzw. gerichtlich eintreiben lassen.
Falls Mieter: VM unverzüglich schriftlich informieren (Beweisfotos mit Zeugen); Fristsetzung zur Wiederherstellung mit Ankündigung Minderung wegen baulicher Mängel sowie Anzeige bei der Bauaufsicht wg. nicht zugänglicher Fluchtwege. Ggfs. Gegenstände selbst aus Treppenhaus entfernen (aber nicht entsorgen, sonst Sachbeschädigung) mit Nachricht, wo die Artikel abzuholen sind. Besser: VM oder HV selbiges erledigen lassen durch den Hausmeister.
NB.: Der Verursacher muss in beiden Szenarien natürlich auch eindeutig feststellbar sein. Reine Behauptungen zählen hier nichts.
Wenn - wovon auszugehen ist - das Treppenhaus einen Fluchtweg darstellt (und ich kann mir in D kaum eine Fallbeschreibung vorstellen, bei der das nicht zutreffen sollte), dann muss die Tür ohne Hilfsmittel von innen zu öffnen sein. Alles andere wäre ein massiver Verstoß gegen die Sicherheits- und Bauvorschriften, für die der Eigentümer haftet (im Brandfall mit Personenschaden ggfs. unbegrenzte persönliche Haftung!).
Treppenhäuser müssen unmittelbar ins Freie führen, mehr nicht. Und der "zweite Rettungsweg" muss unabhängig von dem Treppenhaus über ein anleiterbares Fenster aus der Wohnung heraus führen, nicht aus dem Treppenhaus.
Treppenhausfenster müssen auch nicht zur Belüftung und Beleuchtung dienen.
Es steht in keiner Landesbauordnung, dass die Treppenhausfenster geöffnet werden können müssen.
Das stimmt. Genau deswegen habe ich ja auch geschrieben (Zitat) "(sofern Fluchtweg)" (Zitat Ende). Je nach Auflage durch die örtliche Genehmigungsbehörde kann nämlich ein Fenster, zumal ein französisches Fenster wie abgebildet, sehr wohl verpflichtend als Fluchtweg verlangt respektive ausgebildet worden sein. Das ist natürlich alleine aus dem Bild und dem Geschriebenen nicht zu bestimmen.
Treppenhausfenster müssen auch nicht zur Belüftung und Beleuchtung dienen.
Auch das ist korrekt (zumindest wenn es sich nicht um eine vorgeschriebene Entrauchung o.ä. handelt, aber das hielte ich für kaum sehr wahrscheinlich). Die manuelle Blockade eines Kipp- oder Dreh/Kippmechanismus ist aber zweifellos ein unzulässiger Eingriff in das Eigentum des Vermieters respektive der WEG, und hier ggfs. sogar als Sachbeschädigung zu werten.
... vielen Dank für die professionelle Antwort! Wir sind eine Mietpartei - im letzten Geschoss darüber - somit auch unser 1. Fluchtweg. So sehen wir das auch. Jedoch hat der Vermieter bislang nicht entsprechend auf das Schreiben unseres Mieterbund-Rechtsanwalts reagiert. Daher sind wir vor 2 Tagen zum Bauamt gegangen, mit Foto - Dokumentation. ... nochmals Danke!
Zunächst ist der Vermieter zuständig. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass Flucht- und Rettungsweg frei bleiben. Warum beschwerst du dich nicht bei ihm und bittest um sofortige Abhilfe???
Der Blumenhocker wurde von der im 2. Stock wohnenden Mietpartei installiert, um eine "normale und gute Treppenhaus-Durchlüftung" zu vermeiden!???
Das ist eine Unterstellung von dir, die du nicht durch objektive Fakten begründet hast.
Du fragst, wer das gemacht haben soll? Keine Ahnung. Wie sollen wir das wissen? Was soll daran kriminell sein?? Das Bauamt wird sich nicht in Streitereien zwischen Mietern oder zwischen Mietern und Vermietern einschalten.
Das Bauamt wird sich nicht in Streitereien zwischen Mietern oder zwischen Mietern und Vermietern einschalten.
Nein. Das ist aber auch nicht der Punkt. Tatsächlich wird die Bauaufsicht respektive die örtlich für den Brandschutz zuständige Behörde oder Fachabteilung (das kann z.B. auch die Berufsfeuerwehr sein) bei Feststellen eines blockierten Fluchtweges sehr wohl und zwar sehr massiv intervenieren beim Eigentümer, mit Fristsetzung und Androhung von Bußgeldern.
Zuständig ist nicht die Brandschutzdienststelle, sondern die Bauaufsicht. Und die wird Dir bestätigen:
Treppenhäuser müssen unmittelbar ins Freie führen, mehr nicht. Der "zweite Rettungsweg" muss unabhängig von dem Treppenhaus über ein anleiterbares Fenster aus der Wohnung heraus führen, nicht aus dem Treppenhaus.
Treppenhausfenster müssen auch nicht zur Belüftung und Beleuchtung dienen.
Es steht in keiner Landesbauordnung, dass die Treppenhausfenster geöffnet werden können müssen.
... dein Kommentar ist nicht viel wert - bitte erstmal nachdenken! Der Vermieter wurde bereits von unserem RA aufgefordert den Fluchtweg freizuhalten! Leider keine Reaktion! Daher der Schritt zum Bauamt, Abt. "Vorbeugender Brandschutz". Es gibt nunmal (bestätigte) Lüftungsmuffel. Jedoch nicht zu Lasten von unser Leib und Leben! Treppenhausfenster sind nunmal "Rettungs- und Fluchtwege" und gelten auch noch als Gemeinschaftsflächen - da kann nicht irgendeine "Proll-Gang" seine Selbsucht nach Mief und Trockenblumen-Deko befriedigen wollen!
Seit wann sind Fenster im Treppenhaus Rettungswege? Treppenhäuser müssen unmittelbar ins Freie führen, mehr nicht. Und der "zweite Rettungsweg" muss unabhängig von dem Treppenhaus über ein anleiterbares Fenster aus der Wohnung heraus führen, nicht aus dem Treppenhaus.
Treppenhausfenster müssen auch nicht zur Belüftung und Beleuchtung dienen.
Es steht in keiner Landesbauordnung, dass die Treppenhausfenster geöffnet werden können müssen.
... ist es nicht auch sehr gefährdend - Fenster zu blockieren - zumal die Hauseingangstür nachts verschlossen ist (kein Antipanikschloss etc.). Die Hauseingangstür ist also nur mit einem Schlüssel zu öffen dann. Deshalb auch mein Anliegen mit dem Treppenhausfenster - was demzufolge dann nur der letzte Weg wäre (im Treppenhaus).