nachträgliches Fenster zum Nachbarn einbauen?
Hallo
Ich renoviere gerade ein Haus in Baden-Württemberg. Dazu will ich auch im Bad ein Fenster einbauen, damit Tageslicht hereinkommen kann und zum Belüften (bis jetzt ist da noch gar kein Fenster drin).
Die betreffende Wand steht aber genau auf der Grenze zum Garten der Nachbarn. Direkt dahinter ist ein aufblasbarer Pool. Wir haben mal mit ihnen gesprochen, aber sie wollen nicht. Sie meinen, man könne ihnen eh schon von allen anderen Seiten in ihren Garten gucken - dabei haben wir von vornerein gesagt, daß wir Milchglas einbauen wollen, und zur Not auch ein Fenster, daß man nur kippen kann, nicht öffnen aber sie wollen trotzdem nicht.
Wir haben uns dann ein wenig informiert, und sind zum örtlichen Bauamt. Dort hieß es, daß wir ein Brandschutzfenster einbauen dürfen, solange man es nicht öffnen kann. Ebenso einen Brandschutz-geeigneten Lüfter. Der Nachbar könne nix dagegen machen, er muß nicht zustimmen. Wichtig ist nur, daß der Brandschutz eingehalten wird. Selbst wenn der Nachbar klagen würde hätte er keine Chancen etwas dagegen zu unternehmen.
Aber wie ist es beim einbauen? Die Firma (oder eventuell ich selbst) die es einbaut muß ja mit Sicherheit auch mal auf die Außenseite, also in Nachbars Garten. Kann der Nachbar es denen verbieten, sein Grundstück zu betreten um das Fenster einzubauen? (alternativ würden wir sogar Glasbausteine akzeptieren, wenn Brandschutz und Wärmedämmung passen)
Und wie sage ich es den Nachbarn am besten, daß wir das Fenster trotzdem, gegen ihren Willen einbauen?
4 Antworten
Dort hieß es, daß wir ein Brandschutzfenster einbauen dürfen, solange man es nicht öffnen kann.
Sehr witzig. Ein F90 Fenster kostet mal schnell € 2500.-- und mehr pro m². Und zwar ohne Öffner, WIMRE.
Aber wie ist es beim einbauen? Die Firma (oder eventuell ich selbst) die es einbaut muß ja mit Sicherheit auch mal auf die Außenseite
Der Zugang ist notfalls gerichtlich einklagbar, dies kann der Nachbar nicht dauerhaft verwehren. Es steht ihm aber natürlich ein Schadenersatz zu für alle Beeinträchtigungen und Beschädigungen. Ob das nachbarliche Verhältnis sich von einem solchen Vorgehen aber erholt, wage ich zu bezweifeln.
Wenn es sich um eine Brandwand handelt darf der Nachbar ohne Dich fragen zu müssen daran anbauen, auch wenn Du dort eine "Öffnung" hast, die mit Brandschutzglas verschlossen ist und nicht zu öffnen ist.
Und hast Du Dich mal erkundigt, wie teuer solch eine Brandschutzverglasung ist? Die Leute bei der Bauaufsicht haben bestimmt gegrinst bei Ihrer rein formalistischen "Halbauskunft".
Ob und unter welchen Voraussetzungen Du für Bauarbeiten an der Grenzwand das Nachbargrundstück betreten darfst ist im BGB und dem Landesnachbarrechtsgesetz geregelt. Du kannst ein Betretungsrecht beim Amtsgericht einklagen, musst aber immer dem Nachbarn die Schäden an seinem Grundstück erstatten.,
Auch wenn es in BW erlaubt sein sollte, so kannst du das Nachbargrundstück nur mit dessen Erlaubnis betreten. Das wird also schwierig, denn schon beim ausbrechen der Mauer fällt Abbruchmaterial zum Nachbar rüber, das könnte der als Hausfriedensbruch schon werten. Dann beim Fenster setzen und verputzen musst du wieder auf dem Nachbargrundstück arbeiten, ein Gerüst aufstellen, sauber machen.... Das ginge wohl nur wenn die Nachbarn in Urlaub sind. Aber auch da ist es Hausfriedensbruch, wenn du unerlaubt dessen Grundstück betrittst. Mach doch ein Dachfenster rein, dann hast du den ganzen Ärger nicht. Beste Grüße aus Bayern
Die können nichts dagegen tun. Wenn du das Fenster da bauen möchtest baust du es halt.
Dumm und falsch!