Schaumlöscher Löschmittelaustausch?

3 Antworten

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Also ich schreibe mal, wie es in der Tat aussieht, denn Du fragst nach einen Schaumlöscher, und hier antworten auch einige Leute leider falsch....:

Längstens alle 2 Jahre sollte (Privatperson) bzw. muss (sobald der Feuerlöscher vorgeschrieben ist) eine Instandhaltung stattfinden, es können jedoch in Ausnahmefällen auch kürzere Intervalle vorgeschrieben sein, z.B. durch die BG o.Ä.
Bei Kraftomnibussen beträgt diese Frist nur 1 Jahr.

Die PRÜFUNG nach BetriesSicherheitsVerordnung muss bei vorgeschriebenen Löschern spätestens alle 5 Jahre (innere Prüfung) bzw. alle 10 Jahre (Festigkeitsprüfung) erfolgen, wenn in der Gefährdungsbeurteilung des Betreibers nichts anderes steht.
Die Festigkeitsprüfung kann entfallen bei:
a) bei Löschmittelbehältern mit dem Löschmittel Pulver oder
b) bei Löschmittelbehältern mit Innenauskleidung. (Nasslöscher).
Also haben wir hier meistens nur eine reine optische Prüfung.

Sinnhalber findet diese Prüfung nach BetrSichV alle 4 Jahre, also bei jeder 2. Instandhaltung statt und wird durch die "zur Prüfung befähigte Person" durchgeführt wenn das Druckinhaltsprodukt des Löschers unter 1000 liegt.
(ist bei allen tragbaren Pulver und Schaumlöschern unter 1000.)
Der Sachkundige ist zu 99,9% auch als "zur Prüfung befähigte Person nach Betr.SichV" ausgebildet, darum macht er das auch mit, macht ja auch Sinn.

Nun zu Deiner eigentlichen Frage:

Bei JEDER INSTANDHALTUNG, egal ob es sich um einen Dauerdruck - oder Aufladelöscher mit Druckgaspatrone handelt -  muss der Sachkundige das Schaummittel komplett entnehmen, auf Wiederverwendbarkeit (Fremdkörper, Ausflockungen, Kristallisierungen etc.) kontrollieren und dabei AUCH die AUSTAUSCHFRIST beachten, denn Schaummittel sind NICHT ewig haltbar.
Diese AUSTAUSCHFRIST findet er in den Instandhaltungsanweisungen der jeweiligen Hersteller.

Bei einem gewissen Hersteller lauten diese Fristen z.B.: 
Wasser mit Netzmittel 2 Jahre,
Wasser mit AFFF Konzentrat vermischt 6 Jahre,
Kartuschenlöscher: Wasser 2 Jahre, Schaummittel in Kartusche ab Werk 10 Jahre, Kartusche nach Nachfüllung 8 Jahre.

Andere Schaummittel (Premixe) wie Imprex-Varianten oder Fettbrandlöschmittel sind in der Regel 6 Jahre haltbar.

Damit sollte Deine Frage zu dem Schaumlöschern beantwortet sein :-)

Pulver und Kohlendioxyd (co2) unterliegen keiner Haltbarkeitsgrenze, sehr wohl aber muss Pulver ebenso bei einer Instandhaltung auf Wiederverwendbarkeit kontrolliert werden.
Pulver-Aufladelöscher müssen alle 2 Jahre innen kontrolliert werden, also bei jeder Instandhaltung (also auch komplett entleert werden), und bei Pulver- Dauerdrucklöscher kann das Öffnen auf bis längstens 4 Jahre (in Eigenverantwortung des Sachkundigen) ausgedehnt werden, in dem Falle würde der also nur bei jeder 2. Instandhaltung geöffnet und entleert werden. Wenn der Dauerdrucklöscher nicht geöffnet wird, wird also nur der Betriebsdruck und der äußere Zustand kontrolliert.

Feuerlöscher müssen in der Regel alle zwei Jahre geprüft und gewartet werden und zwar durch eine sachkundige Person. Dabei wird der Zustand des Löschmittels geprüft.

Das Löschmittel muss dabei nicht unbedingt ausgetauscht werden. Das ist nur erforderlich, wenn mit dem Feuerlöscher gelöscht wurde, auch wenn er nur kurz betätigt wurde.

Es kann vorkommen, dass das Löschmittel auch nach 20 Jahren noch in Ordnung ist.


grisu2101  10.08.2016, 15:38

Der Fragesteller fragt explizit nach SCHAUMMITTELN. Die halten leider nicht 20 Jahre.

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BlumgamTv 
Beitragsersteller
 10.08.2016, 07:58

Alle 2 Jahre wird die Prüfung eines Sachkundigen gefordert. Alle 5 Jahre die einer befähigten Person nach Betriebssicherheitsverordnung. Die Betriebssicherheitsverordnung sieht eine Innenkontrolle vor. Allerdings muss die Sachkundige Person oft eine Innenkontrolle durchführen. Da bei einigen Löschern, wie dem Wasserlöscher mit Netzpulver, ein Austauschintervall von 2 erforderlich ist. Da die meisten Sachkundigen auch befähigte Personen sind, werden beide Prüfungen, meist im gleichen Intervall von 2 Jahren durch geführt.

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Karelien  10.08.2016, 09:25
@BlumgamTv

So genau wollte ich es nicht schreiben, da hier die meisten Teilnehmer "Laien" sind.
Die Vorgaben  Betriebssicherheitsverordnung sind zu umfangreich,
um sie mit kurzen Worten zu behandeln. 

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grisu2101  10.08.2016, 15:37
@BlumgamTv

Die BetrSIchV sieht eine INNENPRÜFUNG alle 5 Jahre vor. Das macht man dann im 4. Jahr mit, sonst ständen wir zu oft auf der Matte des Kunden. Die Instandhaltung sieht eine INNENKONTROLLE nach TRBS 532 vor.

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Nur nach Nutzung, auch nach kurzfristigster Verwendung, durch den für die Feuerlöscherart geprüften und zugelassenen  Servicetechniker.
Keine Eigeninitiative!
Funktionsprüfung alle zwei ( 2 ) Jahre.


BlumgamTv 
Beitragsersteller
 10.08.2016, 07:59

Alle 2 Jahre wird die Instandhaltung eines Sachkundigen gefordert. Alle 5 Jahre die einer befähigten Person nach Betriebssicherheitsverordnung. Die Betriebssicherheitsverordnung sieht eine Innenkontrolle vor. Allerdings muss die Sachkundige Person oft eine Innenkontrolle durchführen. Da bei einigen Löschern, wie dem Wasserlöscher mit Netzpulver, ein Austauschintervall von 2 erforderlich ist. Da die meisten Sachkundigen auch befähigte Personen sind, werden beide Instandhaltungen, meist im gleichen Intervall von 2 Jahren durch geführt.

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grisu2101  10.08.2016, 15:01
@BlumgamTv

Die Betriebssicherheitsverordnung sieht eine INNENPRÜFUNG vor. Bei jeder Instadhaltung ist eine INNENKONTROLLE durchzuführen.

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