DHL Postbote klingelt bei mir aber lässt mein Paket bei Nachbar?

Guten Tag, Ich bin vor kurzem umgezogen und habe seit 3 Monate Probleme mit meine Paketen Zustellung, vor allem mit DHL. Ich bleibe absichtlich Zuhause damit ich mein Paket erhalten kann aber ist schön mehr als 10mal so passiert dass Postbote klingelt bei mir und kommt nicht hoch sondern lässt mein Packet bei nachbarn in EG, mehrmals war es auch bei nachbarn in 8OG (ich wohne in 4OG)..und so weiter. Noch schlimmer ist wann ich auf mein Paket zuhause warte (weil ich weiss wann mein Paket da sein muss, da ich bekomme Emails mit information) und Postbote klingelt gar nicht bei mir und mein Paket landet  dann in Paketstation.
Ich habe noch nie in mein Leben eine Beschwerde geschrieben aber heute wollte ich bei DHL  mich Beschwerden und habe da angerufen, als Antwort die haben mir gesagt dass Postbote ist nicht verplichtet mein Sendung zu mein Wohnungstür bringen(die sind verplichtet nur KLINGELN). Dann hat die nette Frau noch gefragt ob war es für mich schwer mein Paket von Nachbarn abholen? :) Ich verstehe das Postboten sind nicht gut bezahlt , Arbeit ist hart usw. Aber ICH zahle für Lieferung und bleibe mit Absicht zuhause damit ich mein Paket erhalten kann. Also meine Frage ist - was tun? Beschwerden hilft nicht. . Soll ich lieber nicht zuhause bleiben / nicht auf Paket warten? Oder gibt's da ein weg wie ich diese "kontakt " mit DHL Postbote in mein neues Haus verbessern kann? (Wie gesagt wohne nur seit 3 Monaten hier) Ich bedanke mich im Voraus für euren Tipps MfG

Berlin, Recht, Post, Beschwerde, DHL, Lieferservice, Lieferung, Postbote, Zusteller, Packung
Lehramtsstudium Problem mit Bundeslandwechsel?

Guten Tag, ich erwäge Lehramt zu studieren. Konkret möchte ich später am liebsten in Hamburg unterrichten, weil ich dort ursprünglich herkomme, jedoch ist der Nc für Gymnasiallehramt an der Uni Hamburg voraussichtlich zu hoch für mich. Dementsprechend müsste ich dann woanders studieren, und für mich persönlich würden dann nur andere Großstädte in Frage kommen. Konkret am liebsten Berlin, weil mein Nc dort vermutlich reichen würde. Da Bildung jedoch Ländersache ist, stellt sich mir die Frage, ob es überhaupt möglich ist, sein Lehramtsstudium in Berlin zu machen und dann später Lehrer in Hamburg und Umgebung zu werden? Es wäre nett wenn ihr mir meine Frage auf dieses konkrete Beispiel beantworten würdet, denn im Internet habe ich hierzu nichts konkretes gefunden, nur immer den Verweis darauf, dass ein Länderwechsel schwierig werden kann und man Fächer studieren sollte, die es natürlich auch in jedem Bundesland zu finden gibt. Sollte sich herausstellen, dass ich nicht von Berlin nach Hamburg wechseln kann, würde ich gerne eine zweite Frage anschließen und zwar: In welchen Bundesländern kann ich sonst Lehramt studieren, um dann in Hamburg unterrichten zu können? Oder ist das komplett ausgeschlossen und ich muss in Hamburg studieren, um auch dort zu unterrichten? Danke schon mal für alle hilfreichen Antworten.

Arbeit, Beruf, Studium, Schule, Berlin, Hamburg, Bundesland, Länder, Lehramt, Lehrer, Universität, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Assistenzhund in Berufsschule mitnehmen gestattet?

Es handelt sich um eine öffentliche Verwaltungsschule in Berlin. Bevor ich mich mit meinem Anliegen direkt an die Schule wende, möchte ich zunächst einmal hier nachfragen, ob vllt. schon jemand Erfahrung mit den Zutrittsrechten bzgl. Schule/Berufsschule in Berlin gemacht hat.

Hierzu ein paar Auszüge aus den Neuerungen des BGG (Drucksache 18/8428):

"Mit den Änderungsanträgen wird die Definition von Barrierefreiheit (§ 4 BGG-E) durch die Zulassung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel (zum Beispiel Blindenführ- oder Assistenzhunde) erweitert.(...)"

"Nummer 1a ergänzt (...) zur Klarstellung, dass die Nutzung von Hilfsmitteln, die behinderungsbedingt notwendig sind, zulässig ist. Von Hilfsmitteln im Sinne dieses Gesetzes sind insbesondere auch Blindenführ- und Assistenzhunde umfasst. Im Behindertengleichstellungsgesetz des Landes Berlin und im Behindertengleichstellungsgesetz des Landes Brandenburg sind ähnliche Regelungen vorhanden. Dort heißt es „Eine besondere Erschwernis liegt insbesondere auch dann vor, wenn Menschen mit Behinderungen die Mitnahme oder der Einsatz benötigter Hilfsmittel verweigert oder erschwert wird.“

Landesgleichstellungsgesetz Berlin:

§ 4a – Barrierefreiheit

Barrierefrei sind bauliche Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Eine besondere Erschwernis liegt insbesondere auch dann vor, wenn Menschen mit Behinderung die Mitnahme oder der Einsatz benötigter Hilfsmittel verweigert oder erschwert wird.

Für die (langfristige) Teilnahme am Berufsschulunterricht sowie zur Sicherung der körperlichen Unversehrtheit (habe ein Anfallsleiden) bin ich auf die Begleitung durch einen Assistenzhund angewiesen.

Ausgenommen von gesundheitlichen Gründen wie Allergien und Sicherheitsrisiken - darf die Berufsschule einem schwerbehinderten Schüler mit Assistenzhund den Zutritt verweigern?

Schule, Hund, Berlin, Recht, Behinderung, Berufsschule, Diskriminierung, Assistenzhund

Meistgelesene Beiträge zum Thema Berlin