Schülerpraktikum in Berlin (Richtung IT)?

Also ich bin in der 9. Klasse in einer deutschen Auslandsschule (Gymnasium) und unser Praktikum müssen wir in den 2 Wochen in unseren Osterferien machen oder in den 2 Wochen danach, die wir extra für das Praktikum frei bekommen. Unsere Osterferien sind vom 8. April bis zum 22. April. Das Praktikum wollte ich in Berlin machen, weil wir da noch eine Wohnung haben und ich mir nicht vorstellen kann ein Praktikum hier zu machen. Andere aus unserer Schule machen das Praktikum auch in Deutschland. Das Problem ist, dass mein kleiner Bruder auch an meiner Schule ist und ich das Praktikum deshalb nicht in den 2 Wochen nach den Osterferien machen kann. Meine Eltern müssten nämlich mitkommen und mein Bruder würde dann Unterricht verpassen. Allerdings ist es noch schwieriger ein Schulpraktikum in den Osterferien zu finden. Die BVG bietet z.B. kein Praktikum in der Ferienzeit an. Auf Websites, bei denen man mit Filtern nach Praktikumsstellen suchen kann, bin ich auch nicht fündig geworden. Da werden oft nur richtige Praktikumsstellen für qualifizierte Personen über mehrere Monate angeboten. Mir scheint, dass man die besten Ergebnisse noch auf Websites von den Firmen selbst findet. Also beispielsweise ZDF oder BVG. Ich wollte mein Praktikum in Richtung Informatik, also Software/Web-Entwicklung oder Video-Spiele-Entwicklung machen.

Wenn ich meine Suche so fortsetze werde ich höchstwahrscheinlich nichts finden. Diese Such-websites sind einfach keine Hilfe. Ich würde mich über irgendwelche Vorschläge freuen. Also wenn ihr irgendwelche Firmen in Berlin kennt, die ein 2-Wochen-Schülerpraktikum in der Oster-Ferien-Zeit machen würden. Video-spiele würde ich bevorzugen, aber wenn es da nicht so viel gibt, mache ich auch was anderes, ich brauche halt einfach irgendwas, dass ich machen kann, wenn ich nichts besseres finde.

Also bitte so viele Vorschläge wie möglich!

Transport ist kein Problem, solange es mit der BVG erreichbar ist.

Berlin, 9. Klasse, Informatik, Softwareentwicklung, Schülerpraktikum
Ablauf Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe (nicht Zahlung einer Geldstrafe)?

Liebe Community,

ich habe eine Frage zu Ersatzfreiheitsstrafe (nicht Zahlung einer Geldstrafe von mehreren Tagessätzen). Meine Frage ist dabei wie folgt;

Wenn man zu Fahndung ausgeschrieben ist (Haftbefehl besteht) und nicht am Wohnsitz zu finden ist (quasi Umgezogen 500 km weiter, nicht angemeldet etc.) und nicht sofort durch die Polizei gefunden wird, erhöhen sich dadurch die Tagessätze (z. B 90 Tagessätze lt. Strafbefehl)?

Eine weitere Frage ist kann man die Geldstrafe auch durch bekannte Zahlen lassen wenn man bereits in der JVA eingeliefert wurde, z.b. durch Teilzahlungen dadurch Haftverkürzung etc.), Zählen bei der Summe der Gesamtrechnungsbetrag durch die Staatsanwaltschaft (Tagessätze + Gebühren + Strafbefehl etc.) oder nur die Zahlung der Tagessätze, exakt in der Überweisung angegeben?

Muss man zudem auch die nicht gezahlten Gebühren in der JVA absetzen oder nur die Tagessätze?

Letzte Frage, wie läuft eine Fahndung ab? Hat jemand Erfahrung, gibt es die Handyortung etc., wie schnell findet ein die Polizei bei einen Umzug (nicht umgemeldet…) z.B. von Nürnberg nach Berlin.

Herzlichen Dank für eure Antworten!

München, Berlin, Rechtsanwalt, Recht, Gericht, Freiheitsstrafe, Gefängnis, Geldstrafe, GPS Ortung, haftstrafe, Jura, Justiz, JVA, Mahnung, Richter, Staatsanwaltschaft, Strafe, Häftling
Wie umgehe ich die Strafe, dass ich mich nicht umgemeldet habe?

Also ich wohne seit 2 Jahren in Berlin und habe mich allerdings nicht umgemeldet. Ich wohne in einer WG und bin der Hauptmieter. Meine Mitbewohnerin hat sich auch nicht umgemeldet, deswegen gab es bisher keinerlei Probleme. Nun habe ich mir einen neuen Mitbewohner gesucht, der sich ummelden möchte. Das bedeutet ich muss ihm eine Wohnungsgeberbestätigung unterschreiben. Ich bin dann der Vermieter und mein Vermieter der Eigentümer. Das bedeutet das Einwohnermeldetamt sieht dann das ich auch hier wohne. Deswegen wollte ich mich nun auch erstmal ummelden, damit ich ihm die Bestätigung ausfüllen kann, ohne Ärger zu bekommen.

Wenn ich mich jetzt allerdings ummelde, brauche ich auch diese Wohnungsgeberbestätigung von meinem Vermieter. Die er ja dann mit Oktober 2014 ausfüllt, wofür ich eine Strafe bekommen würde. Das möchte ich jetzt probieren zu umgehen.

Mein Vorschlag wäre jetzt: Ich lasse die Wohnungsgeberbestätigung von meinen Eltern, Bruder oder sonst wer (jemand vertrauenwürdiges) ausfüllen, die mir bestätigen dass ich erst jetzt eingezogen bin. Der Eigentümer muss ja nur ausgefüllt werden und nicht unterschreiben. (Ich könnte ja einen Untermietvertrag mit meinen eltern gemacht haben, die wiederum wieder einen Untermietvertrag mit mir gemacht haben)

Würde das so funktionieren ohne dass sich meine Eltern hier in Berlin in meiner Wohnung melden müssen? Oder hat jemand einen anderen Vorschlag, dass ich mich ummelden kann, ohne eine Strafe zu bekommen?

Es ist etwas kompliziert, ich hoffe jemand versteht es. Auf Kommentare wie "selber Schuld, wenn du eine Strafe bekommst" kann ich verzichten, das weiß ich nämlich selber.

Wohnung, Berlin, Einwohnermeldeamt, Strafe, ummelden, Wohnungsgeberbestätigung

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