Wie viel Schuld bei Abstandsmessung auf Autobahn?

Ich habe heute einen Anhörungsbrief von der Polizei bekommen da ich auf der Autobahn bei Tempo 108 lediglich 20m Abstand gehalten habe (anstatt 45m). Nun ist es so, dass ich im Anhörungsbogen gefragt werde, ob ich die Tat zugebe oder nicht. Ich weiß noch, dass ich an dem Tag 4h Autobahn gefahren bin, gern mal linke Spur und etwas schneller (was bei unbegrenzt an sich auch kein Problem darstellt). Ich habe noch gut in Erinnerung, dass ich an diesem Tag öfter Mal durch Fahrer, die ganz plötzlich von der zweiten Spur auf dritte gewechselt sind, mehr oder weniger überraschend ausgebremst wurde. Und das ist im Grunde genommen auch schon die Frage: Im Anhörungsbogen selbst steht zwar, dass die Beweismittel Video, Foto und Zeugenaussage vorhanden sind, aber nichts ist davon angehangen. Natürlich könnte es sein, dass ich tatsächlich den Abstand nicht korrekt eingehalten habe, aber es kann genauso gut auch sein, dass vor mir jemand rausgeschert ist und ich abrupt bremsen musste und in so einer Situation schlecht den Abstand einhalten kann - wisst ihr was ich meine? Was würdet ihr mir empfehlen bzw. in so einer Situation machen? Wenn es tatsächlich so war, dass ich wegen jemanden der nicht richtig in den Seitenspiegel schauen kann, stark abbremsen musste und dadurch der Abstand kurz nicht gewährleistet wurde, habe ich dann trotzdem Schuld? Ich habe schon mal gegooglet aber unterschiedliche Aussagen gefunden, vielleicht könnt ihr mir helfen!

Autobahn, Abstandsmessung, Auto und Motorrad

Meistgelesene Beiträge zum Thema Autobahn