Autobahn Radar-Prank?

2 Antworten

Ihr sorgt aber auch für eine deutlich höhere Unfallrate, auf der Autobahn auch schnell mal mit Todesfolge. Das nennt man Eingriff in den Straßenverkehr und ist eine Straftat.


stefan0912 
Beitragsersteller
 06.07.2021, 13:12

endlich eine normale Antwort. Danke ja

0

"Das ist doch wahrscheinlich verboten. "

So ist das.

Wer Autofahrer blendet macht sich mitunter schuldig der fahrlässigen Körperverletzung § 229 StGB, wenns es wie oben beschrieben auch noch vorsätzlich geschieht könnt man schon zur einfachen Körperverletzung § 223 StGB schwenken. Je nach Folgen hin zur schweren Körperverletzung § 226 StGB. Vom Effekt auf den Verkehr nicht zu reden - da folgt in jedem Fall noch was Richtung §§ 315, 315b StGB.

Dasselbe passiert uns in der Luft leider oft genug - gegen die Verursacher wird in jedem Fall hart vorgegangen.