Ich bin 17 und besuche die 11. Klasse eines Gymnasiums in BW. Ich wollte wissen, wie das rechtlich aussieht: Laut Jugendarbeitsschutzgesetz darf ich als Vollzeitschulpflichtiger 20 Tage im Jahr arbeiten 1. Bin ich noch vollzeitschulzeitpflichtig, wenn ich die 9 Jahre Schule bereits besucht habe?
Und praktisch hätte ich die 20 Tage schon erreicht. Gibt es dann noch die Möglichkeit, einen Nebenjob zu machen (da die 20 Tage bei einem Ferienjob waren), sodass ich doch noch auf 450 Euro Basis arbeiten kann ?