Kann der Arbeitgeber verlangen 4,5 Stunden vor Arbeitsbeginn zur Arbeit zu kommen, nur damit man pünktlich die Schicht antreten kann?

Guten Morgen Comunity,

es gab eine Probewoche bei einem Arbeitgeber, 2 Schicht System. 5.30 -14.30 Uhr Früh 13.00 - 22.00 Uhr Spätschicht. Probearbeit war von 6 - 14.45 Uhr.

Das Unternehmen sucht Fachkräfte und hätte angeblich Interesse, aber das Problem fehlender Führerschein beim Bewerber, somit auf ÖPNV angewiesen. Das Unternehmen beharrt auf jene Zeiten, nach der bitte des Bewerbers doch die Zeiten etwas zu verschieben. Der Arbeitnehmer hätte bei Schichtbeginn 6.00 Uhr einen Arbeitsweg von etwa 30 Minuten und Kurzen weg, bei 5.30 etwa 1,5 Stunden und allein ca. 6 Km Fuß, bzw. Radweg. Selbiges Problem gibt es an ein oder zwei anderen Stellen, allerdings wären es bei der Spätschicht, gerade mal eine Verspätung/Anpassung von etwa 5 Minuten.

Erschwerend kommt hinzu das ab Januar bis Juni 2019 der erste Zug der den Bewerber ab jetzt Pünktlich früh bringen könnte nicht fährt und dieser so erst 15 Minuten nach Schichtbeginn kommen könnte. Auf die Frage des Bewerbers ob er denn etwa schon um 1 Uhr nachts kommen solle um pünktlich zu sein, kam die Reaktion in Form des Schulterzuckens "Interessiert mich nicht".

Jegliche versuche von Kompromissen wurden Abgeschmettert:

  • Verkürzte Arbeitszeit,
  • Teilzeit
  • Befristung auf ein Halbes Jahr solange das Problem nicht besteht.
  • Verschieben der Vertraglichen Arbeitszeiten

Begründungen:

  • Wenn man bei mir das macht könnten andere aus den Unternehmen auch kommen
  • Die Elektronische Zeiterfassung gibt die Schichten vor, da kann man nichts machen
  • ....

Ergebnis: Nicht eingestellt, bis wahrscheinlich Führerschein und Fahrzeug vorhanden.

Frage: Ist es Rechtens das ein AG verlangen kann einen weiteren Arbeitsweg (bis zu 4,5 Stunden) zu nehmen, wenn es kürzere und somit auch Sicherere gäbe, zumal der AG auf seiner Internetseite mit Work & Life Balance Werbung macht?

Ich weiß das es im Gesetzt die Regel gibt das weder AG noch AN ungerechtfertigt benachteiligt und bevorzugt werden dürfen in dem Arbeitsverhältnis. Mir ist als wenn das in ähnlicher Form auch für das erreichen der Arbeit gilt, vor allem wenn der Aufwand seitens des Arbeitgebers faktisch nicht existiert.

Schönes Wochenende noch.

Arbeitsrecht, Arbeitszeit, Schicht, Fahrzeit, Zumutbarkeit, Ausbildung und Studium
Immer "Spätschicht"?

Hallo Freunde!

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen..

Folgendes:

Ich arbeite zur Zeit in einem Veranstaltungsobjekt. Wir sind insgesamt 5 Techniker. 3 davon sind direkt bei der Firma angestellt, der das Objekt gehört und die anderen 2 (mit mir) sind Fremdfirmen.

Seit 5 Jahren habe ich als einziger eine Schicht von 9-18:00 Uhr (1 Stunde Pause). Alle anderen fangen eine Stunde früher, oder sogar 2 Stunden früher an und können auch früher nachhause und den restlichen Tag genießen..

Vor 1 Jahr bin ich umgezogen und in einer Beziehung. Ich hab zwar einen Arbeitsweg von ca 20-30 Minuten, jedoch könnt ihr euch bestimmt vorstellen wieviel Zeit uns dann noch bleibt (nach dem Duschen und Essen) um einkaufen zu gehen etc.

Ich habe letztens gefragt früher anzufangen und wurde sofort fertig gemacht. Von wegen "hier werden keine Arbeitszeiten geändert" oder "ich tausche auf keinen fall meine Schicht" oder auch "es ist damals so mit deiner Fremdfirma abgesprochen worden"... Und das alles ist nirgendwo vertraglich festgelegt...

Was kann ich tun? Ich finde es einfach unfair... 4 Mann fangen um 7 oder 8 Uhr an und ich bin der einzige der um 9 da sein muss... Begründung ( Es könnte ja Abends noch etwas passieren) was eigentlich extrem selten der Fall ist...

Gibt es da irgendwelche Gesetze die vom Chef aus gebrochen werden??

Hoffe ihr könnt mir helfen eine Lösung zu finden...

Danke Freunde!

Arbeit, Arbeitsrecht, Vertrag, Arbeitszeit, Schichtarbeit, unfair
Zählt ein Meeting mit Übernachtung außerorts zur Arbeitszeit?

Hallo zusammen,

bei uns in der Abteilung herrscht gerade ein wenig Verwirrung/Ärger wegen eines bald stattfindenden Meetings. Normalerweise arbeiten wir von 8 - 17.30 Uhr, unter der Berücksichtigung, das wir Freitags abwechselnd bis 12.30 Uhr oder 16:30 Uhr arbeiten. Normalerweise haben wir unsere kleinen Meetings ganz normal am Tag, aber diesmal treffen wir uns mit einer anderen Abteilung außerorts zu einem "Tagesmeeting".

Nun ist es so, das wir bereits am Donnerstag 14 Uhr hier losfahren werden, da das Meeting nicht hier im Ort stattfindet, sodass wir 16.30 Uhr dort sind. Wir übernachten dort im Hotel und haben am Freitag bis 13.30 Uhr das Meeting. Dann noch die 2,5-stündige Rückfahrt. Das stößt nun einigen auf, da sie ja theoretisch 12:30 Uhr Feierabend haben. Wir bekommen weder die Zeit am Donnerstag noch die Zeit am Freitag irgendwie verrechnet, was ich schon etwas seltsam finde, da wir definitiv geschäftlich dort sind.

Ich bin eben der Meinung, das wir alle hier genug Zeit verbringen und nicht auch noch in unserer Freizeit arbeiten müssen und ja, vielleicht ist das ein wenig kleinkariert, aber dennoch würde ich gern wissen, ob das alles so richtig ist. Normalerweise sieht es unser Arbeitsplatz nicht vor zu reisen, sodass uns allen da einfach das Hintergrundwissen fehlt. Ist das einfach eine Kulanzgeschichte seitens der Arbeitnehmer oder besteht ein Anspruch auf einen Ausgleich in irgendeiner Form?

Arbeitszeit, meeting
Arbeitszeiterfassung - wie lange kann diese rückwirkend beanstandet werden?

Ich arbeite mittlerweile seit über 3 Jahren in einem Kindergarten als Erzieherin. Unsere Zeiterfassung machen wir in einer Excel-Tabelle. Monatlich werden dann die Zeiterfassung beim Chef abgegeben und kontrolliert. Nun ist es so, dass ich meine Zeiterfassungen von Juni 2017 bis Januar 2018 wieder bekommen habe und in einigen Monaten Änderungen gemacht werden müssen, bzw. mein Chef möchte dass ich gewisse Stunden abändere oder sie so nicht genehmigt werden können. Zudem habe ich nebenher eine Weiterbildung für den Kindergarten gemacht, mit Absprache im Kindergarten natürlich. Ich habe mich dahin bereits bequatschen lassen und die Weiterbildungstermine am Samstag als Freizeit gelten lassen. Nun hatte ich meine Abschlussprüfung im Januar und mit wurde mündlich zugesagt, dass ich diesen Tag im Kindergarten frei bekomme, die Stunden komplett aber für einen normalen Arbeitstag erfassen darf. Nun sagt mein Chef, das geht nicht, dieser Tag wird mit Null Stunden berechnet und die Zeiten, die ich für die Facharbeit aufgewendet habe, darf ich auch nicht in der Zeiterfassung geltend machen, obwohl mir die Einrichtung das Thema vorgegeben hat und ich nicht wie andere Teilnehmer an der Fortbildung mein Thema selbst aussuchen durfte.

Nun sind meine Fragen, ob die Zeiterfassung solange rückwirkend überhaupt noch beanstandet werden darf und ob die Zeiterfassung für meinen Prüfungstag nun komplett gestrichen werden kann, ebenso wie der Zeitaufwand für meine Facharbeit.

Vielen lieben Dank im Voraus.

Schule, Fehler, Recht, Änderung, Arbeitszeit, Zeiterfassung, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Darf mein Vorgesetzter mündlich, ab sofort, Kernarbeitszeiten vorschreiben?

Hallo, folgende Thematik.

Bei uns im Unternehmen gibt es das flexible Arbeitszeitmodell und Gleitzeit. Kernzeiten gibt es nicht. Genauer Wortlaut in der Betriebsvereinbarung: "Es sind keine Kernzeiten festgelegt.".

Hier gibt es dann zwei Unterschiedliche Sachen.

Einmal, ein Supportteam, das trotz gültiger Betriebsvereinbarung verpflichtet wird, von 8-17 Uhr anwesend zu sein. Hierdurch werden sowohl das flexible Arbeitszeitmodell, sowie die Gleitzeit, verhindert. Eine "Entschädigung" für diesen wegfallenden Bonus gibt es nicht.

Dann gibt es die übrigen Teams, die ab sofort, mündlich, verpflichtet wurden, die Kernarbeitszeiten von 9-16 Uhr einzuhalten. Ebenfalls ohne Entschädigung für die Einschränkung der vertraglich festgelegten Arbeitszeitregelungen. Hierdurch wird das flexible Arbeitszeitmodell eingeschränkt.

Als Sahnehäubchen oben drauf, gelten diese Regelungen für einige wenige Mitarbeiter nicht. Diese können weiterhin kommen und gehen wann sie möchten, ohne Probleme zu befürchten. Alle Mitarbeiter haben denselben Verantwortungsumfang im Unternehmen. Sprich, alle machen so ziemlich die selbe Tätigkeit, nur betreuen einen anderen Kundenstamm; der allerdings auch gerne mal umgeworfen wird.

Meine Frage daher:

Darf der Arbeitgeber dies einfach so, ohne beidseitige (schriftliche) Zustimmung bzw. Anpassung des Arbeitsvertrages, machen?

Arbeit, Recht, Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, Gesetz, Arbeitszeit, Unternehmen, Betriebsvereinbarung, Gleitzeit, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro

Meistgelesene Beiträge zum Thema Arbeitszeit