Zählt ein Geschäftsessen zur Arbeitszeit?
Frage mich gerade, ob ich gestern 4 Stunden Arbeitszeit meinem Arbeitgeber einfach geschenkt habe (waren nicht die ganzen 4 Stunden essen)
4 Antworten
Wenn es freiwillig war, dann nicht. War es eine Pflicht, dann schon.
Das richtet sich gundlegend danach, ob die "Betriebsversammlung" ( nennen wir es mal so ) eine Pflichtkür ( Teilnahmepflicht ) war, oder die Teilnahme hieran rein freiwillig erfolgen konnte und der AG dieses denn auch freiwillig als Arbeitszeit entlohnt.
Sagt ja schon der Name: Arbeitsessen. Es ging um berufliche Themen und Du konntest sicherlich nicht das tun, was Du in Deiner Freizeit tun würdest.
Also ist das Geschäftsessen Arbeitszeit. In der Regel verzichtet man dann aber auf die zustehende Pause in diesem Zeitraum.
hast du gearbeitet oder gegessen? hast du das Essen bezahlt bekommen ? was fragst du dann? Wenn du zu einem Arbeitsessen geladen bist, dann ist das zwar Arbeitszeit, aber Überstunden abzurechnen wäre sehr dreist
wenn du so wichtig bist, dass man dich dazu mitnimmt, dann hast du bestimmt auch ein entsprechendes Gehalt, dass etwaige Überstunden und Geschäftsessen beinhaltet.
Ich hatte auch mal Mitarbeiter, die die Weihnachstfeier als Überstunden abrechnen wollten.
Nein, habe ich nicht. Und stell dir vor, so geht es vermutlich den Allermeisten, die "so wichtig sind", dass sie dabei sein sollen.
Ich habe mich verschrieben... ich meinte ein Geschäftsessen mit einem potentiellen Kooperationspartner... also das ist im Prinzip schon sowas wie Arbeit ^^ alleine der Gedankenaustausch mit den anderen. Das kann schließlich dazu beitragen, ob eine Kooperation zustande kommt oder eben auch nicht.