Gehört das Umziehen der Arbeitskleidung wirklich nicht zur Arbeitszeit?
Ich arbeite im Lebensmitteleinzelhandel. Allerdings nicht im Frischebereich, sondern im Trockensortiment. Ist ein Supermarkt. Wir müssen trotzdem Arbeitskleidung tragen. Da steht auch der Firmennamen drauf.
Jetzt ist es aber so, dass wir erst unsere Kleidung anziehen müssen und erst dann stempeln dürfen. Nach Feierabend müssen wir uns erst ausstempeln und dürfen uns erst dann umziehen.
Wenn Arbeitskleidung vorgeschrieben wird ist es doch im Normalfall so, dass die Umkleidezeit auch zur Arbeitszeit gehört. Wir dürfen die Kleidung nämlich nicht mit nach Hause nehmen. Trotzdem besteht der Chef darauf, dass man sich erst umzieht und dann stempelt bzw beim Feierabend erst stempelt und sich dann umzieht.
Gehört die Zeit also wirklich nicht zur Arbeitszeit?
5 Antworten
Mittlerweile hat das Gericht so entschieden das das zur Arbeitszeit gehört ist aber auch noch nicht so lange her.
Doch.
Gib das mal Deinem Chef zu lesen.
https://www.impulse.de/recht-steuern/rechtsratgeber/bezahlte-arbeitszeit/3562652.html
Arbeitskleidung an- und ausziehenOft sind Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Zweifel, ob der An- und Ausziehen vorgeschriebener Arbeitskleidung zur Arbeitszeit gehört. Diese Unsicherheit geht auch darauf zurück, dass die Rechtssprechung hier eine Kehrtwende vollzogen hat. Es ist noch nicht lange her, da galt das Umziehen nicht grundsätzlich als vergütungspflichtig. 2012 entschied das Bundesarbeitsgericht aber, dass ein Arbeitgeber, wenn er eine bestimmte Arbeitskleidung vorschreibt, die Umkleidezeit zu vergüten hat (Az.: 5 AZR 678/11).
Dies gilt jedoch nur unter folgenden Voraussetzungen:
- Der Mitarbeiter muss die Arbeitsbekleidung bereits bei Schichtbeginn tragen.
- Der Mitarbeiter darf sich nicht bereits zu Hause umziehen (häufig bei Uniformen der Fall).
- Es gibt keine vertraglichen oder tarifvertraglichen Vereinbarungen, dass das Umziehen schon mit der Vergütung abgegolten ist.
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also erstmal in den Vertrag bzw. Tarifvertrag schauen ....
Was ist das denn für Kleidung?
Ein Kittel, den man fix drüber zieht, finde ich nicht so schlimm.
Ein Pulli, Hemd, bzw. Bluse, die man wechseln muss, kosten ein paar Minuten! Ist zwar pedantisch, aber die könnte man auch zu Haus anziehen, statt umständlich zu wechseln!
Ein Hemd, eine Hose und eine Schürze. Sie wird dort gewaschen. Wir dürfen sie nicht mit nach Hause nehmen.
Wenn ihr die Arbeitskleidung nicht schon außerhalb des Betriebs - also bereits zuhause - anlegen und tragen dürft, sondern erst und nur im Betrieb, dann gehört das Umkleiden zur Arbeitszeit.
So sehe ich das seit dem Urteil von 2012 auch!
Allerdings kann es sein, das im Arbeitsvertrag steht, dass es doch mit dem Lohn bereits abgegolten ist! Müsste man mal checken!
Dankeschön. Wenn ich das richtig verstanden habe zählt das dazu, da wir die Kleidung nicht mit nach Hause nehmen dürfen. Wenn beispielsweise jemand der bei einer Bank arbeitet und einen Anzug tragen muss zählt das nicht dazu, da er auch privat getragen werden kann.