Hallo zusammen, Eine Zahnzusatzversicherung darf nach einer Schweigepflichtentbindung meine Zahnarzt nach vorheriger Zahnbehandlungen fragen. Meine Frage wäre wie weit zurück in der Vergangenheit darf die Zahnzusatzversicherung Fragen die letzten 20 Jahre oder nur 5 Jahre
Schweigepflichtentbindung bei Zahnzusatzversicherung?
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