hallo...
meine Tochter macht eine Ausbildung zur Verkäuferin beim Netto. Bisher war ihr Arbeitsbeginn um 7:00 Uhr, da der erste Bus in das Dorf dort kurz vor 7 Uhr eintrifft. Jetzt soll sie bereits um 6:30 beginnen und mit dem Taxi (selbstverständlich auf eigene Kosten) kommen, damit sie pünktlich ist. Darf ein AG soetwas tatsächlich von einer 17-jährigen im 1. Ausbildungsjahr verlangen? Kann jemand dazu Rechtsquellen angeben?
Vielen Dank schonmal!
Zusatz:
Vor dem Unterschreiben des Ausbildungsvertrages wurde das Problem, dass sie auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen ist, eingehend mit dem damals zuständigen Verkaufsleiter besprochen. Er erklärte, dass das Problem bekannt sei, und man den Arbeitszeitbeginn entsprechend anpasst, also statt 6:30 Uhr auf 7:00 Uhr verlagert. Das hat auch bis zum Wechsel des Verkaufsleiters wunderbar funktioniert.Diese Absprache war überhaupt erst die Voraussetzung für das Zustandekommen des Ausbildungsvertrages. Im Ausbildungsvertrag selbst steht nur die wöchentliche Arbeitszeit.