Huhu :(
Eine ähnliche Frage habe ich auch gestellt.
Nun zum Sachverhalt:
- Neue Arbeit am 01.04.2015 angefangen. - Arbeitsvertrag letzte Woche unterschrieben. - Arbeitsvertrag mit Unterschrift/Stempel der Einrichtung kommt diese Woche angeblich. - Im A.-Vertrag steht nichts im Bezug auf die Gehaltszahlungsfrist. - Mündlich wurde jedoch gesagt, dass ich rückwirkend das Geld zum 15. des Folgemonats (demnach zum 15.05.2015 !!) erhalte... - Aus FAULHEIT des Sekretariats & der Zahlungspositionen, konnten sämtliche Daten erst jetzt erhoben werden.
Nun die Frage - wenn NICHTS im A.-Vertrag steht - muss der Arbeitgeber dann am 31. zahlen (also Ende des Monats)? Oder kann "er zahlen wann er will (srich 15.)?? :((((
Alle Mitarbeiter (auch befristete & auch mit Probezeit) erhalten ihr Geld IMMER Mitte des Monats, indem sie arbeiten!! :(((
--- Ich mach mir einfach mega Sorgen! Ich erhalte weder ALG1, noch ALG2 --- ich muss auch Rechnungen zahlen!!! Grrr --- Alles nur wegen Faulheit!! ---
Danke für eure Hilfe! :) LoveHidalgo
PS:
Nein! Man erhält nicht immer das Geld NACH Arbeitsleistung (ich selbst erhielt es sogar in einer anderen Einrichtung am 01. ...) ;)