Gibt es eine Sperrzeiten von 2 Monaten, wenn man von Werkstudent auf Aushilfsbasis wechselt?

2 Antworten

Mit jeder dauerhaften Änderung im Beschäftigungsverhältnis hat der Arbeitgeber dieses neu zu beurteilen. Somit ist es möglich, z.B. bei dauerhafter Veränderung (Verringerung) der Arbeitszeit, von einem Job als Werkstudent in einen 450-Euro-Minijob zu wechseln.

Viele Grüße, Ihr Team der Minijob-Zentrale

Von wem gesperrt?

AlG 1 bekommst du als Student doch ohnehin nicht, da du gar keine Beiträge zahlst.