Als Arbeitnehmer Jobzusage zurückziehen?
Hallo,
wenn nach einem Bewerbungsgespräch telefonisch besprochen wurde, dass Arbeitnehmer per Mail bescheid sagen soll, ob er die Stelle haben möchte oder nicht,
und dann per Mail zusagt, kann er dann trotzdem ohne Konsequenzen später wieder absagen? Er hat bis dahin ja noch keinen Arbeitsvertrag unterschrieben.
LG
2 Antworten
Er hat bis dahin ja noch keinen Arbeitsvertrag unterschrieben.
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Auch mündliche Verträge gelten und sind einzuhalten. Du hast etwas mehr getan, Du hast schriftlich zugesagt.
Kläre das. Im Grunde sind Arbeitgeber wenig an Mitarbeitern interessiert, die nicht nicht bei ihm arbeiten wollen. Gute Arbeitsleistung ist in solchen Fällen vermutlich nicht zu erwarten.
Ein Arbeitsvertrag muss nicht schriftlich formuliert werden. Wenn du zugesagt hast, kannst du nur wieder fristgerecht KÜNDIGEN. Diese Kündigung MUSS aber schriftlich erfolgen.
Wenn dir bestimmte Passagen des schriftlichen Arbeitsvertrag nicht zusagen, kannst du natürlich die Unterschrift verweigern. Dann gab es ja offensichtlich noch KEINE übereinstimmende Willenserklärung.
Ja genau, es gab nur ein digitales Bewerbungsgespräch, und dann die Rückmeldung mit der Frage, ob man noch Interesse habe. Daraufhin wurde mit ja geantwortet, aber dass man noch Bedenkzeit brauche. Nun solle man dann nach ein paar Tagen per Email zusagen, und das wäre dann auch so geschehen. Dann kann man doch daraufhin, nachdem man dann den Vertrag erhalten hat, wieder absagen, ohne schriftliche Kündigung, richtig?
Na gut, und was ist, wenn man per Mail zusagt, dann der Arbeitsvertrag zugeschickt wird, und einem dann gewisse Regelungen im Arbeitsvertrag nicht gefallen und man dann doch nicht mehr arbeiten möchte? Man muss dann eine schriftliche Kündigung schreiben, obwohl man den Vertrag noch gar nicht unterschrieben hat, oder wie?